Auf Antrag der AfD-Fraktion befasste sich der heutige Rechtsausschuss mit dem Pressebericht über ein Tötungsdelikt in Rostock vom 23.02.2025, das zunächst verschwiegen worden war und erst durch besorgte Bürger wegen eines blutverschmierten Treppenhauses an die Presse gelangte. Nach dem Presseartikel hatte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft die Frage eines Journalisten nach der Staatsangehörigkeit des Tatverdächtigen mit der Begründung verweigert, es gäbe einen neuen Erlass der Dienstaufsicht, der es verböte, Auskunft über die Nationalitäten von Beteiligten zu benennen mit Ausnahme, es handele sich um eine politisch motivierte Straftat. So klar diese Behauptung seitens den Justizministeriums verneint wurde, so unklar blieb, wie es zu dieser angeblichen Fehlinformation kommen konnte. Hierzu erklärt der rechtspolitische Sprecher der AfD-Fraktion Horst Förster:
„Eine solche Behauptung, es gäbe einen neuen Erlass, kommt nicht von selbst in die Welt. Es muss daher geklärt werden, wie es dazu kommen konnte, also welche Angaben die Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft gegenüber dem Journalisten konkret gemacht hat. Hier bestand keinerlei Bereitschaft der Landesregierung, für Aufklärung zu sorgen.
So ist also zu rätseln, ob der Journalist sich die Erklärung der Pressesprecherin ausgedacht hat oder ein Missverständnis vorliegt, wofür es verschiedene Gründe geben kann. Dazu muss man aber wissen, wie die Pressesprecherin ihre Weigerung, die Nationalität der Beteiligten zu benennen, konkret begründet hat. Das Desinteresse des Justizministeriums daran lässt viel Raum für Vermutungen zu erlassunabhängigen Vorgaben und Hinweisen.“