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Spenden und Mitgliedsbeiträge für die Alternative für Deutschland sind als Spenden an eine politische Partei nach §34g EStG in besonderem Maße steuerlich begünstigt. Bis zu einer Obergrenze von 1650 € für Alleinstehende / 3300 € für Ehepaare sind Ihre Spenden steuerlich absetzbar.

Bitte beachten Sie in diesem Kontext auch die Unvereinbarkeitsliste der AfD hinsichtlich Mitgliedschaften in extremistischen Organisationen (siehe § 2 (4) Bremer Satzung der AfD)