Der politisch motivierte Ausschluss von AfD-Abgeordneten aus dem FC Bundestag war rechtswidrig – das hat das Landgericht Berlin nun eindeutig festgestellt. Damit scheitert der Versuch, demokratisch gewählte Parlamentarier aufgrund ihrer politischen Haltung auszugrenzen. Dazu der sportpolitische Sprecher der AfD-Fraktion Mecklenburg-Vorpommern, Thomas de Jesus Fernandes:

„Das Urteil ist eine schallende Absage an politische Willkür im Sport. Wer Fußball zum ideologischen Spielfeld umfunktioniert und Abgeordnete nach Gesinnung aussortiert, zeigt nicht nur eine bedenkliche Missachtung demokratischer Grundsätze, sondern tritt auch die Werte des Sports mit Füßen. Der FC Bundestag hat sich hier nicht als überparteiliches Team, sondern als Gesinnungsfilter betätigt – das hat nun Konsequenzen.

Schon im Januar haben wir auf die zunehmende Politisierung des Sports hingewiesen, als eine DOSB-Studie Sportarten pauschal unter Rechtsextremismus-Verdacht stellte. Jetzt zeigt sich erneut: Der Sport wird gezielt für ideologische Ausgrenzung genutzt. Doch der Rechtsstaat setzt dem nun Grenzen.

Wer Fairness und Demokratie ernst nimmt, sollte endlich aufhören, den Sport für parteipolitische Auseinandersetzungen zu missbrauchen und sich wieder auf das zu konzentrieren, worum es wirklich geht: Fairen sportlichen Wettbewerb – ohne parteipolitische Zensur.“