Der Landtag hat den Antrag der AfD, die Endlosdebatte um eine Auflösung der Stiftung zu beenden und sich von dem Auflösungsbeschluss vom 1. März2022 zu trennen, abgelehnt. Dazu erklärt der rechtspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Horst Förster:

„Der Landtag drückt sich erneut vor einer Entscheidung über die Aufrechterhaltung seines Beschlusses vom 1. März 2022, mit dem die Landesregierung aufgefordert wurde, auf eine Auflösung der Stiftung hinzuwirken. Inzwischen ist offenkundig, dass eine Auflösung nicht möglich ist. Denn dafür liegen die gesetzlichen Voraussetzungen nicht vor. Die Auflösbarkeit ist ein rein rechtliche und keine politische Frage. Dafür müsste nach dem Gesetz die Erfüllung des Stiftungszwecks dauerhaft unmöglich geworden sein. Das Gegenteil hat die Stiftungsaufsicht in Gestalt der Justizministerin durch die Genehmigung der Jahresberichte der Stiftung für 2021 und 2022 bestätigt. Denn darin muss die Erfüllung des Stiftungszwecks nachgewiesen werden.

Das Lavieren und Hinhalten des Landtags wird gekrönt von der Beauftragung eines Hamburger Rechtsanwalts, der die Rechtslage prüfen soll, nach zwei Monaten aber noch nicht zu einem Ergebnis gelangt, dafür aber nach einer Zwischenrechnung über 27.600 € kassiert hat. Ein Armutszeugnis für das Innen- und Justizministerium, die über einen ausreichenden juristischen Sachverstand verfügen sollten, um die Auflösbarkeit der Stiftung selbst zu beurteilen. Die Einschaltung eines Beauftragten ist völlig überflüssig und deshalb nichts anders als Steuerverschwendung.“