Die AfD-Fraktion hat in der heutigen Landtagssitzung Änderungen zur Landeshaushaltsordnung (LHO M-V) eingebracht. Damit sollen Lehren aus der Corona-Schuldenpolitik gezogen werden. Zur Ablehnung dieses Gesetzentwurfs erklärt der haushaltspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Martin Schmidt:

 „Die verfassungsrechtliche Schuldenbremse war erst Anfang 2020 in Kraft getreten. Sie war noch nicht einmal ein Jahr alt, als sie von der damaligen Landesregierung aus SPD und CDU gebrochen wurde. Diese machte unter Verweis auf die Corona-Pandemie bald 3 Milliarden Euro neue Schulden. Nach Ansicht des Landesrechnungshofes und anderer Fachleute war eine Verschuldung dieses Ausmaßes nicht gerechtfertigt. Mit unserem Gesetzentwurf haben wir wesentliche Kritikpunkte des Landesrechnungshofes und der Fachwelt aufgegriffen. Wesentlich waren z.B. die Beschränkung des Zeitraums für Kreditaufnahmen wegen einer Naturkatastrophe auf 24 Monate. Was länger dauert, ist Dauerzustand und muss im regelmäßigen Haushalt ohne Schulden abgebildet werden. Es gibt z.B. viele gefährliche Infektionskrankheiten, deren Bekämpfung aus regulären Haushalten finanziert wird. Außerdem soll eine Kreditaufnahme erst möglich sein, wenn der Finanzbedarf zur Katastrophenbewältigung ein Prozent des laufenden Haushalts (z.B. entspricht 2023 rd. 100 Mio. Euro)  übersteigt. Die bisherige Schwelle von 50 Mio. Euro ist laut Landesrechnungshof zu niedrig.

Leider fanden unsere Vorschläge vorerst keine Zustimmung der anderen Fraktionen. Die SPD-Fraktion will weiterhin alles richtig gemacht haben, egal was Fachleute sagen. Und andere Fraktionen haben bisher anscheinend noch nicht die Zeit gefunden, sich mit dem Urteil der Fachwelt zu befassen. Das lassen zumindest einige Redebeiträge vermuten.“