Das Landesverfassungsgericht hat heute entschieden, dass der sogenannte MV-Schutzfonds durch seine Überjährigkeit über das Haushaltsjahr 2020/2021 hinaus die Rechte der Landtagsabgeordneten verletzt hat. Gegenstand war die Klage der AfD-Landtagsfraktion und ihrer Abgeordneten gegen den zweiten Nachtragshaushalt vom Dezember 2020 und die damit verbundene Aufstockung des MV-Schutzfonds von 700 Millionen auf 2,85 Milliarden Euro. Dazu erklärt der Fraktionsvorsitzende der AfD-Fraktion, Nikolaus Kramer:

 „Ich freue mich, dass das Gericht der Einschätzung der AfD größtenteils gefolgt ist. Es ist ein Unding, wie die Landesregierung mit dem MV-Schutzfonds die Rechte der gewählten Landtagsabgeordneten verletzt hat. Die Folgen des Urteils müssen wir uns jetzt natürlich erst einmal genau ansehen.

Nicht entschieden hat das Landesverfassungsgericht über die Frage der Mittelverwendung, die unserer Auffassung nach zu großen Teilen in keinem Zusammenhang mit Corona standen. Wäre die Linksfraktion – seinerzeit ebenfalls in der Opposition – dazu bereit gewesen, mit der AfD-Fraktion zusammen eine Normenkontrollklage einzureichen, wäre auch dieser Punkt vom Gericht näher beleuchtet worden. So hat ideologische Parteipolitik der Linken dazu geführt, dass zum Schaden unseres Bundeslandes Kredite für Dinge aufgenommen wurden, die eigentlich in den regulären Haushalt gehören.“