In der heutigen Sitzung des Rechtsausschusses berichtete die Justizministerin zum Stand der vom Stiftungsvorstand beantragten Satzungsänderung, mit der der wirtschaftliche Betrieb mit seinem Bezug zu Nord Stream 2 herausgestrichen werden soll. Danach hält die Stiftungsaufsicht den Antrag aus formellen Gründen nicht für genehmigungsfähig und hat stattdessen einen eigenen Änderungsvorschlag mit dem inhaltlich gleichen Ziel unterbreitet, wozu der Stiftungsvorstand noch Stellung nehmen kann. Dazu erklärt der rechtspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Horst Förster:

„Es wird immer deutlicher, dass die von der Ministerpräsidentin voreilig geforderte Auflösung der Stiftung in die Irre führt, weil die rechtlichen Voraussetzungen dafür nicht vorliegen, weder heute noch morgen und erst recht nicht nach der nunmehr zu erwartenden Satzungsänderung, mit der jeglicher Bezug zu Nord Stream 2 gestrichen wird. Wäre dies anders und wäre die Stiftung auflösungsreif, dann wäre kein Raum mehr für eine Satzungsänderung.

Spätestens im Herbst, wenn ein von der Ministerpräsidentin eingesetzter Auflösungsvorstand ans Werk geht, wird sich zeigen, ob die Justizministerin ihrer Rolle als neutrale Stiftungsaufsicht weiterhin treu bleibt und der Ministerpräsidentin die rote Karte zeigt oder eine rechtswidrige Auslösung absegnet.“