In seinem heutigen Urteil entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, dass die verpflichtende Bürgerbeteiligung an Windparks in Mecklenburg-Vorpommern verfassungsmäßig ist. Dazu erklärt die energiepolitische Sprecherin der AfD-Fraktion, Petra Federau:

 „Die nunmehrige Rechtssicherheit kann nicht über den Fakt hinwegtäuschen, dass es sich bei diesem Gesetz in Wirklichkeit um ein Bürgerbestechungsgesetz handelt. Die massiven Proteste gegen neue Windräder überall in Mecklenburg-Vorpommern machen ganz deutlich, dass sich die Bürger nicht mit ein paar von der Windkraftlobby hingeworfenen Brotkrumen zufriedengeben. Sie wollen nicht mit immer größeren Monsteranlagen in ihrer Nachbarschaft konfrontiert werden, die die Lebensqualität ruinieren, Touristen vertreiben, Vögel schreddern und die Bürger durch die unsinnige Energiewende auch noch schröpfen.

Mecklenburg-Vorpommern profitiert eben nicht vom hemmungslosen Ausbau der Windkraft. Nirgendwo sonst müssen Verbraucher mehr für Strom zahlen. Die Anlagenbetreiber kassieren fleißig Subventionen. Die meisten Windkraftanlagen gehören im Übrigen sowieso Firmen, die ihren Geschäftssitz gar nicht in Mecklenburg-Vorpommern haben. Für die AfD ist die Sache klar: Wir wollen echte Bürgerbeteiligung und setzen uns deswegen für verbindliche Bürgerentscheide ein.“