Die Regierungsfraktion legt für das Aprilplenum des Landtages einen Antrag vor, in dem sie die AfD unter Generalverdacht gestellt wissen will. Dazu erklärt der parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Landtagsfraktion, Thore Stein:

„Die Regierungsfraktionen betonen in ihrem Antrag sehr salbungsvoll, dass gegenseitiger Respekt, Vielfalt und Demokratie für Mecklenburg-Vorpommern konstituierende Merkmale einer friedfertigen und solidarischen Gesellschaft wären.

Nicht genug, dass diese politische Kultur offenbar gegenüber der AfD nicht gelten soll, wird unsere Partei in dem Antrag unter den Generalverdacht gestellt, sie bilde eine Art parlamentarischen Arm des Rechtsextremismus. Vorm Hintergrund des Kölner Verwaltungsgerichtsurteils wäre zudem zu prüfen, inwieweit der AfD-Landesverband und AfD-Mitglieder im öffentlichen Dienst durch einen neuen Radikalenerlass wirksam zu treffen sind.  Selbst die waffenrechtliche Zuverlässigkeit von Jägern, die Mitglieder der AfD sind, wird aus dezidiert politischen Gründen in Zweifel gezogen.

Wer permanent gegenseitigen Respekt, Vielfalt und Demokratie betont und diese Begriffe so lange zu ventilieren bereit ist, bis sie dadurch zur leeren Phrase verkommen, sollte die Exekutive nicht unverhohlen gegen die Opposition ausrichten wollen, mit der sich eine Demokratie erst konstituiert. Wer expressis verbis Berufsverbote für AfD-Mitglieder fordert, also Existenzen brechen möchte, muss wissen, dass damit nicht nur gegen Gebote der Redlichkeit verstoßen wird, sondern der Staat selbst mit Grundlagen des Rechts und der Würde bricht. Die Opposition hämisch als Feind der freiheitlich-demokratischen Grundordnung stigmatisieren und damit ihre Ausschaltung legitimieren zu wollen, folgt dem Prinzip des SED-Staates, alle Kräfte jenseits des eigenen Blocks als Systemschädlinge zu diffamieren.“