Laut Antworten der Landesregierung auf Kleine Anfragen der AfD-Fraktion werden aus den Mitteln des MV-Schutzfonds Personalkosten und Investitionen der Universitätsklinik Rostock finanziert. Dazu erklärt der haushaltspolitische Sprecher der AfD-Fraktion Martin Schmidt:

 „Es finden sich immer mehr Indizien dafür, dass der Milliarden-Fonds dafür missbraucht wird, Jahre der Misswirtschaft auszugleichen und den Investitionsstau der Landespolitik zu kaschieren. Die Finanzierung von Personalkosten und Baumaßnahmen an der Uniklinik Rostock hat keinerlei Pandemiebezug. Die Mittel für solche Stellen und Investitionen gehören in den regulären Haushalt. Alleine weil es sich um ein Krankenhaus des Landes handelt und die Bekämpfung von Covid-19 dort vorgenommen wird, kann hier nicht die Schuldenbremse unserer Landesverfassung umgangen werden.

Die Landesregierung hat ihre Prioritäten in den vergangenen Jahren offenbar anders gesetzt. Explodierende Personalkosten durch Versorgungspöstchen für Parteisoldaten oder utopische Projekte sprechen eine eindeutige Sprache. Eine ausreichende Finanzierung der Daseinsvorsorge fiel dabei runter!

Es ist auffällig, wie sich die Landesregierung über die konkreten Zwecke der Auszahlungen und etwaige Kreditaufnahmen zur Bestückung des Schutzfonds vor der Öffentlichkeit mit möglichst minimaler Information ausschweigt. Mal 27 Millionen für Bauunternehmen und mal zwei Millionen für Großgeräte, es bleibt stets unklar, wofür konkret Geld verwendet wurde und aus welcher Zauberhand es kommt. Selbst wenn vorläufiges Geld ohne Kreditaufnahme noch aus dem regulären Haushalt käme, muss nun nachfinanziert werden. Die ausweichenden Antworten der Landesregierung legen den Verdacht nahe, dass die ‚Gunst der Pandemiestunde‘ genutzt wurde, um zweifelhafte Finanzakrobatik zu betreiben.“

Redaktioneller Hinweis:

Kleine Anfragen des Abgeordneten Schmidt und Antworten der Landesregierung im Anhang.

Kleine Anfrage des Abgeordneten Schmidt und Antwort der Landesregierung_8_366

Kleine Anfrage des Abgeordneten Schmidt und Antwort der Landesregierung_8_367