Die AfD hat einen Antrag für eine öffentliche Anhörung von Experten zu den verschiedenen, sich zum Teil widersprechenden Auflagen bei Corona-Spaziergängen gestellt. Vor dem Hintergrund, dass sich Inzidenzen zum Teil wenig bis gar nicht unterschieden ist die Verhältnismäßigkeit von Demonstrationsauflagen eine hochaktuelle Frage. Dazu erklärt der Fraktionsvorsitzende der AfD, Nikolaus Kramer:

„Für uns ist solch ein Verhalten vollkommen unbegreiflich. Wir fordern von diesem Ausschuss nicht mehr und nicht weniger, als die Arbeitsverweigerung einzustellen. Die eine Seite will nur Naturwissenschaftler anhören, die andere Seite Juristen. Unser Vorschlag war es, alle anzuhören – und der wurde dann von den anderen Parteien abgelehnt. Was soll man dazu noch sagen?

Als Begründung für die Ablehnung wurde auch geltend gemacht, dass Physiker oder Aerosolforscher in Rechtsfragen wohl kaum gewichtige Stimmen seien. Schließlich lägen die Vorschriften ausschließlich im Ermessensspielraum der verantwortlichen Ämter und Personen. Die AfD sieht die Verweigerungshaltung des Innenausschusses mit großem Befremden, werden doch seit zwei Jahren permanent gravierende Grundrechtseinschränkungen auf fragwürdiger Grundlage beschlossen.“

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