Laut Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion waren bis Mitte November 2021 von über 36.500 eingegangen Anträgen auf Entschädigung nach Infektionsschutzgesetz nur etwas mehr als 10.000 Anträge bearbeitet worden. Das Gesetz sieht vor, dass Arbeitnehmer und Selbstständige eine Entschädigung bei einem Betreuungserfordernis, bei Quarantäne oder einem Tätigkeitsverbot erhalten. Hierzu erklärt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der AfD-Fraktion Jan-Phillip Tadsen:

 

„Der bisherige Bearbeitungsstand dieser Entschädigungsansprüche ist ein Armutszeugnis für die Landesregierung. Während Großunternehmen wie Amazon von der rigiden Corona-Politik seit Ausbruch der Krise massiv profitieren, hält die Landesregierung den Mittelstand Mecklenburg-Vorpommerns in einer Dauerwarteschleife gefangen. Es ist höchste Zeit mehr Mitarbeiter mit dieser für viele Unternehmer existentiellen Aufgabe zu betrauen.

 

Erschreckend ist die Bilanz vor allem deshalb, weil diese Zahlen trotz der Einrichtung von ‚Sonderteams‘ und einer bereits im Herbst 2020 gebildeten eigenen Arbeitseinheit zur Abarbeitung der Anträge zustande gekommen sind. Die Regierung lässt die Unternehmer im Stich. Ich werde die kommende Plenarsitzung nutzen, um weitere Nachfragen zu dieser unhaltbaren Situation zu stellen und Licht ins Dunkel zu bringen.

 

Mir ist vollkommen unklar, wieso die Landesregierung bei diesem wichtigen Thema die eigentlich vorgesehene Beantwortungsfrist meiner Anfrage um mehr als vier Wochen gerissen hat.“

 

Redaktionelle Anmerkung:

Anfrage der AfD-Fraktion und Antwort der Landesregierung: siehe Anhang

Antwort_KA_Ökonomische Folgen der Corona-Krise (Tadsen)

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