Ab heute gilt für die Gastronomie, wenn die Corona-Ampel des Landesamts für Gesundheit und Soziales (Lagus) mit Grün die niedrigste Stufe erreicht hat, die 2G-Regel statt zuvor 3G (geimpft, genesen oder getestet). Dazu erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Martin Schmidt:

„Die Corona-Ampel wurde seinerzeit eingeführt, damit die Corona-Maßnahmen für die Gastronomie und Einzelhandel nachvollziehbarer und berechenbarer werden. Das kurzfristige Ändern der Einschränkungen bei den einzelnen Ampelstufen durch die Landesregierung bewirkt aber genau das Gegenteil. Und diese Willkür trägt auch nicht gerade zur Akzeptanz der Maßnahmen in der Bevölkerung bei.

Das Ganze ist auch ein Widerspruch in sich. Wenn die Corona-Ampel auf Grün steht, bedeutet das, dass sich sowohl das Infektionsgeschehen als auch die Auslastung auf den Intensivstationen auf einem sehr niedrigen Niveau bewegen. Es besteht dann also überhaupt kein nachvollziehbarer Grund dafür, die 2G-Regel für die Gastronomie verpflichtend zu machen. Das schadet nur unserer Wirtschaft, für welche das Gaststättengewerbe in Mecklenburg-Vorpommern ein wichtiger Pfeiler ist.

Bisher gingen durch die Corona-Maßnahmen der Landesregierung in unserem Bundesland rund 9.000 Arbeitsplätze verloren. Die Landesregierung täte gut daran, die Wirtschaft mit weniger Einschränkungen zu belasten, wenn es die Lage erlaubt. Die ist momentan leider nicht der Fall und ist scheinbar auch gar nicht gewollt. Deshalb hatten wir gestern in der Plenarsitzung beantragt, dass das Tragen einer medizinischen Maske in der Gastronomie und im Einzelhandel reichen soll. In der Landtagskantine geht es ja auch: Dort reicht es, wenn man eine Maske trägt, wenn man nicht am Tisch sitzt.“

 

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