Laut Medienberichten ermittelt die Staatsanwaltschaft Schwerin gegen einen Landwirt aus Wöbbelin, der ein Paket aus Russland erhalten habe, das Gegenstände in einem Gesamtwert von 26,83 Euro enthalten habe. Dumm nur: Die enthaltenen Gegenstände stehen auf der Sanktionsliste, die die EU gegen Russland verhängt hat. Dazu äußert der rechtspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Landtag Mecklenburg-Vorpommern Horst Förster:

„Der kabarettreife Eifer der Staatsanwaltschaft macht einen fassungslos. Natürlich muss die Staatsanwaltschaft in Erfüllung des Legalitätsprinzips beim Verdacht einer Straftat ermitteln. Dem Legalitätsprinzip steht aber auch das Opportunitätsprinzip gegenüber, nach dem Verfahren eingestellt werden können, insbesondere bei Geringfügigkeit. Selbst wenn es sich bei diesem Geschenk aus Russland, wie es der befragte Landwirt bezeichnete, um sanktionierte Gegenstände handeln sollte, würde eine Anklage hier jeglichem Verstand spotten.

Die Staatsanwaltschaften in Mecklenburg-Vorpommern klagen durchaus zu Recht über hohe Belastung infolge zahlloser Verfahren. Aus diesem Grund werden vielfach Ermittlungen, oft gegen eine Geldauflage, eingestellt, so dass Täter straffrei ausgehen. Nur hier scheint der politische vorauseilende Gehorsam der Staatsanwaltschaft den Mut zu nehmen, eine – wenn überhaupt – Petitesse so zu behandeln, wie es angemessen wäre: Die Ermittlungen gehören eingestellt!“