Zum Exklusiv-Vorschlagsrecht von Union und SPD äußert sich der rechtspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Landtag, Horst Förster:

 „Der Skandal um die Wahl der Verfassungsrichter hat ein ganz anderes Problem offengelegt und zwar das Vorschlagsrecht von CDU/CSU und SPD.

Denn was bei der Wahl der Verfassungsrichter mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit im Bundestag demokratisch aussieht, ist in Wahrheit das Abnicken einer zuvor im Richterwahlausschuss höchst undemokratisch zustande gekommenen Vorauswahl. Denn es stehen nur die Kandidaten zur Wahl, die der Richterwahlausschuss nominiert hat und dafür ist wiederum entscheidend, wen die Parteien im Ausschuss vorgeschlagen haben.

Letztlich ist also das Vorschlagsrecht das Kernstück der Wahl. Und dieses alles entscheidende Vorschlagsrecht haben CDU/CSU und SPD in Zeiten alter Mehrheiten für sich vereinnahmt und durch eine informelle Vereinbarung so geregelt, dass sie sich mit dem Vorschlagsrecht abwechseln. Später haben sie jeweils ein Vorschlagsrecht an die FDP bzw. die Grünen abgegeben. Danach haben CDU/CSU und SPD jeweils drei Vorschlagsrechte pro Senat und die Grünen und die FDP jeweils ein Vorschlagsrecht.

Dieser Schlüssel ist nach der letzten Bundestagswahl nicht mehr aufrechtzuerhalten. Denn er ist alles andere als ein gleichheits- und demokratiegerechtes Verfahren. Er führt nämlich dazu, dass die SPD mit 16,4 Prozent drei Vorschlagsrechte und die nicht mehr im Bundestag sitzende FDP ein Vorschlagsrecht haben, während der AfD mit 20,8 Prozent ein Vorschlagsrecht verweigert wird.

Die Union scheint in ihrer brandmauerverengten Sichtweise das Risiko, das sich bei einer Aufrechterhaltung des Nominierungsschlüssels ergibt, überhaupt nicht zu erkennen. Sie ist bei ihren Vorschlägen auf die Zustimmung der Grünen und der Linken angewiesen und kann eigene konservative Kandidaten nicht durchsetzen. Damit ist der Trend, dass das Bundesverfassungsgericht vorwiegend mit den neuen Richtern weiter nach links rücken wird, vorgegeben. Was zu erwarten ist, wenn das Gericht mehrheitlich in linker Hand ist, muss Sorge bereiten.

Es gibt keine Garantie dafür, dass das Verfassungsgericht sich nicht zum Hüter einer links interpretierten Verfassung und damit einer anderen linken Republik wandeln wird. Die Entwicklung eines längst zum Regierungsschutz mutierten Verfassungsschutzes lässt auch auf der judikativen Ebene Schlimmes befürchten.

Die AfD-Fraktion wird dieses Thema, das auch unser Land betrifft, in den Landtag einbringen.“