Die AfD-Fraktion im Landtag Mecklenburg-Vorpommern sieht sich nach der gestrigen öffentlichen Anhörung zum geplanten Landeskrankenhausgesetz (LKHG M-V) in ihrer Kritik bestätigt. Zahlreiche Experten warnten eindringlich vor den Folgen des Gesetzes für die medizinische Versorgung im Land. Statt Versorgung zu sichern, drohen Klinikschließungen, mehr Bürokratie und neue Belastungen für die Träger. Dazu der gesundheitspolitische Sprecher, Thomas de Jesus Fernandes:
„Statt die medizinische Versorgung zu sichern, treibt die Landesregierung ihre Planwirtschaft im Gesundheitswesen voran: mehr Meldepflichten, mehr Kontrolle, mehr Ideologie – und das alles ohne ausreichende Finanzierung. Dieses Gesetz gefährdet ländliche Krankenhäuser, bevormundet Ärzte und überfordert Träger.
In der Anhörung wurde deutlich: Der Entwurf ist voller unklarer Regelungen, verschiebt entscheidende Inhalte in Rechtsverordnungen und belastet Krankenhäuser mit teuren Zusatzaufgaben – ohne sicherzustellen, wie diese bezahlt werden sollen. Besonders ländliche Häuser geraten unter Druck, weil Fördersummen an Leistungszahlen gekoppelt werden – ein System, das MV strukturell benachteiligt.
Gleichzeitig soll laut § 30 künftig gesetzlich festgelegt werden, dass Schwangerschaftsabbrüche anzubieten sind – unabhängig von medizinischer Spezialisierung oder Gewissensentscheidung. Die AfD lehnt diesen Eingriff in die ärztliche Entscheidungsfreiheit entschieden ab. Auch die verpflichtende Einführung von Patientenfürsprechern, Stationsapothekern und Alarmbeauftragten ist weder finanziert noch umsetzbar.
Die AfD-Fraktion fordert: Bürokratieabbau statt Bevormundung, Finanzierung statt Symbolpolitik, Versorgungssicherheit statt Leistungsverboten.
Dieses Gesetz ist unausgereift und zentralistisch. Es muss grundlegend überarbeitet werden – oder es fällt mit Ansage auf die Krankenhäuser zurück, die es angeblich schützen soll.“
Redaktioneller Hinweis:
Gesetzentwurf der Landesregierung: 8-4870_GE Landesregierung_Landeskrankenhausgesetz