Mecklenburg-Vorpommern ist reich an Kultur- und Baudenkmälern. Das Landesdenkmalschutzgesetz wird seit jeher dem Anspruch zum Erhalt dieses Kulturerbes in weiten Teilen gerecht, doch mangelt es nach wie vor an der praktischen Umsetzung. Das ändert auch die Novellierung des Gesetzes nur unzureichend. Vor dem Hintergrund der heute erfolgten Anhörung im Wissenschaftsausschuss erklärt der denkmalschutzpolitische Sprecher der AfD-Landtagsfraktion Thore Stein:

„Grundsätzlich hat Mecklenburg-Vorpommern ein gutes und sehr praxisorientiertes Denkmalschutzgesetz, und doch hätte die Novellierung noch deutlich mehr erreichen können in Hinblick auf die Anpassung auf die aktuellen Gegebenheiten. Es bedarf einer besseren personellen Ausstattung auf allen Ebenen und eine deutliche Erhöhung der Finanzmittel für die praktische Denkmalpflege.

Die mit der Novelle erfolgte stärkere Abgrenzung der Zuständigkeiten zwischen Fachbehörde und Unteren Denkmalschutzbehörden ist dringend notwendig, um unnötige Doppelbelastung zu unterbinden und Prozesse zu beschleunigen. Die nunmehr eingeführte Frist zur Stellungnahme der Fachbehörde von einem Monat ist dagegen gut gemeint, wird aber an der eklatanten Unterbesetzung der Fachbehörde und auf Ebene der Landkreise scheitern oder schlimmer noch einen Rückgang an fachlicher Sorgfalt zur Folge haben. Auch bleibt der Gesetzgeber hier eine Regelung schuldig inwieweit die Genehmigungsfiktion mit der steuerlichen Begünstigung vereinbar ist, die ja eine Abstimmung mit der Denkmalbehörde voraussetzt.

Abzulehnen, weil unnötig und schlichtweg einer ideologischen Logik folgend ist die Aufnahme der Belange des Klimaschutzes und der Barrierefreiheit in das Gesetz. Sowohl Klimaschutz als auch die Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderung werden durch eigenständige Bundesgesetze ausreichend abgebildet und haben in einem Fachgesetz nichts zu suchen. Im Gegenteil könnte es hier zu unnötigen Konflikten zwischen Antragsstellern und Behörden kommen.
Erfreulich dagegen ist die klare Benennung der Gründenkmale als Herz einer von ihnen ausgehenden Kulturlandschaft. Hier bleibt zu hoffen, dass in der Schutzgutabwägung zwischen Kulturlandschaft und Ausbau der Erneuerbaren ein Umdenken erfolgt. Ebenso positiv ist die Kompetenzverlagerung in Hinblick auf die ehrenamtlichen Denkmalpfleger von den Unteren Denkmalschutzbehörden auf die Fachbehörde in Schwerin. Damit bleibt zu hoffen, dass dieses wertvolle und wichtige Potenzial im Land deutlich besser abgerufen werden kann.“

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