Laut Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion „kann“ die Frage nach den Vornamen männlicher Tatverdächtiger mit deutscher Staatsangehörigkeit aufgrund von Anonymisierung in der Polizeilichen Kriminalstatistik „nicht beantwortet werden“. Die Debatte zu diesem Thema wird bundesweit geführt. In Nordrhein-Westfalen hat die Landesregierung die deutschen Vornamen in einer Kleinen Anfrage des AfD-Abgeordneten Markus Wagner (Drucksache 18/13669) aufgelistet. Der Berliner Verfassungsgerichtshof hatte erst im Mai einen Beschluss vorgelegt, wonach die Verweigerung der Auskunft in dieser Frage rechtswidrig sei. Hierzu erklärt der migrationspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Jan-Phillip Tadsen:

 „Die Bekämpfung der bundesweit stark angestiegenen Messergewalt ist eine der zentralen Herausforderungen und die richtige Antwort hierauf hat selbstverständlich eine gesellschaftspolitische Dimension. Jede effektive Bekämpfung von solch schrecklicher Taten muss deshalb möglichst detailliert nach den Ursachen fragen, also eine Analyse der Herkunftsmilieus miteinbeziehen. Die absolut mangelhafte Beantwortung meiner Anfrage durch die Landesregierung nährt den Verdacht, der Debatte hierzu auf billigste Art und Weise ausweichen zu wollen. Ich werde mich auf keinen Fall damit zufriedengeben, dass das Innenministerium nicht veröffentlichen will, was in Nordrhein-Westfalen vollkommen unproblematisch als Grundlage der Wirklichkeitsbeschreibung zur Verfügung steht!“

Redaktioneller Hinweis:

Kleine Anfrage des Abgeordneten Jan-Phillip Tadsen und Antwort der Landesregierung: KA_Jan Phillip Tadsen_Vornamen deutscher Tatverdächtiger bei Messerangriffen im Jahr 2024 in Mecklenburg Vorpommern_Drs_8_4934