Sollte im Grundgesetz die ‚Klimaneutralität bis 2045‘ durch Stimmmehrheiten im alten Bundestag durch CDU, SPD und Grüne verankert werden, müssten sich folgerichtig auch die Länder diesem Ziel unterordnen. Die AfD-Fraktion im Landtag hat hierzu der Präsidentin des Landtages unseren Antrag auf Sondersitzung übersandt sowie eine Mail an alle anderen Fraktionschefs und Parlamentarischen Geschäftsführer mit der Bitte um Mitzeichnung. Dazu erklärt der Fraktionsvorsitzende der AfD, Nikolaus Kramer:
„Weiten Teilen des Landesparlamentes scheint die Tragweite der ‚Klimaneutralität‘ bis 2045 im Grundgesetz nicht bewusst zu sein. Allein die haushalterische Neubewertung würde unter diesen neuen Vorzeichen jeden bisherigen regulären Haushalt und Nachtragshaushalt nichtig und neue Haushaltsberatungen notwendig machen. Mit der Grundgesetzänderung blieben Mecklenburg-Vorpommern noch 20 Jahre, um die spärlich vorhandene Industrie im Land, die Infrastruktur, die Energieversorgung, die anstehenden Gebäudesanierungen und sämtliches Leben auf Grün und ‚klimaneutral‘ zu trimmen.
Da wundert es nicht, dass ein Friedrich Merz maoistisches Vokabular bemüht um vom ‚großen Sprung nach Vorn‘ fabuliert. Nur mit massivster staatlicher Repression wird dies alles umzusetzen sein. Man muss kein Hellseher sein, um zu erkennen, welche gesellschaftliche Sprengkraft die Verankerung der ‚Klimaneutralität‘ im Grundgesetz hätte. Ich appelliere daher an alle Fraktionen im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern, offen und transparent über die Folgen dieser grundlegenden Entscheidung für die Bürger des Landes zu debattieren.“