Zur Landesmutterschutzverordnung erklärt die familienpolitische Sprecherin der AfD-Fraktion, Petra Federau:

„Die vom Bundestag beschlossene Erweiterung des Mutterschutzes für Bundesbeamtinnen ist ein überfälliger und begrüßenswerter Schritt. Dass Frauen ab der 13. Schwangerschaftswoche bei einer Fehlgeburt künftig Anspruch auf Mutterschutz haben, ist Ausdruck von Menschlichkeit und Respekt vor dem erlittenen Verlust. Es ist jedoch völlig unverständlich, warum diese Regelung für Beamtinnen des Landes Mecklenburg-Vorpommern nicht gelten soll. Diese Ungleichbehandlung muss dringend beendet werden.

Wer von einer familienfreundlichen Verwaltung spricht, muss auch entsprechend handeln. Die Mutterschutzverordnung des Landes muss unverzüglich an das neue Bundesrecht angeglichen werden. Die AfD-Fraktion wird das in einer der kommenden Plenarsitzungen beantragen.“