Zur Weigerung der Linksfraktion im Bundestag die Konstituierung des neuen Bundestags vorzuziehen erklärt der rechtspolitische Sprecher der AfD-Landtagsfraktion, Horst Förster:

„Das Bundesverfassungsgericht hat grünes Licht für die Sondersitzung des alten Bundestags gegeben. Es hat seine Entscheidung damit begründet, dass die Handlungsfähigkeit des alten Bundestags erst durch den Zusammentritt des neuen Bundestags beendet ist. Das Gericht berücksichtigt nicht, dass die Sondersitzung des alten Bundestags allein deshalb einberufen wurde, um die Entscheidungen über schwerwiegende Verfassungsänderungen dem neuen Bundestag, wo andere Mehrheiten herrschen, zu entziehen. Das ist der klassische Fall einer rechtsmissbräuchlichen Ausnutzung einer formalen Rechtsposition, um den nach dem normalen Lauf zur Entscheidung berufenen neuen Bundestag nicht zum Zuge kommen zu lassen.

Das Verfassungsgericht weist allerdings zugleich darauf hin, dass der neue Bundestag selbst entscheidet, wann er zusammentritt. Beantragt ein Drittel der Mitglieder des Bundestags dessen Einberufung, ist die Bundestagspräsidentin dazu verpflichtet. Das Verfassungsgericht lässt ausdrücklich offen, inwieweit hierbei der Konstituierung des neuen Bundestags der Vorzug zu geben ist. Es dürfte aber zweifelsfrei so sein, dass der neu gewählte Bundestag gegenüber dem abgewählten und vom Bundespräsidenten aufgelösten Bundestag die größere demokratische Legitimität besitzt.

AfD und die Linke verfügen zusammen über das notwendige Drittel und haben es somit  in der Hand, doch noch die Konstituierung des neuen Bundestags vorzuziehen und damit das von beiden Parteien heftig bekämpfte Vorhaben von Merz & Co zu verhindern. Indessen verweigert sich die Linke einem solchen Antrag mit der Begründung, jegliche Zusammenarbeit mit der AfD abzulehnen. Es geht hier aber nicht um Zusammenarbeit, sondern darum, ein durch das Quorum beschränktes Minderheitenrecht der Mitglieder des Bundestags geltend zu machen.

Indem die Linke sich hier ausschließt und verhindert, dass das, was sie die ganze Zeit vehement gefordert hat, dass nämlich der neue und nicht der abgewählte Bundestag über die Verfassungsänderungen entscheidet, macht sich diese Partei vollkommen unglaubwürdig. Dafür, der AfD bei deren Antrag ein Bein zu stellen, gibt sie die letzte verbliebene Chance, Merz & Co auszubremsen, auf und wird damit zu deren heimlichen Unterstützer.

Wenn Merz am Ende dieses traurigen Kapitels seine maßlosen Verfassungsänderungen durchbringt und sich zum Kanzler küren lässt, dann hat die Linke dazu den letzten entscheidenden Beitrag geleistet.“