Die medizinische Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern steht vor massiven Herausforderungen. Fachkräftemangel, starre Vorgaben und die geplante Krankenhausreform belasten besonders die ländlichen Regionen. Auf dem 15. Krankenhaustag der Arbeitsgemeinschaft Krankenhaus Mecklenburg-Vorpommern (AK MV) wurde klar: Das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) verschärft bestehende Probleme, statt sie zu lösen. Besonders betroffen sind die ärztliche Weiterbildung und die wohnortnahe Versorgung. Thomas de Jesus Fernandes, gesundheitspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Landtag Mecklenburg-Vorpommern, nahm am Krankenhaustag teil und äußerte deutliche Kritik an den Plänen der Bundesregierung:

 „Laut einer Umfrage des Deutschen Krankenhausinstituts (DKI) können nur 19 Prozent der Grundversorger die neuen Personalvorgaben vollständig erfüllen. Diese unrealistischen Vorgaben und die Zentralisierung auf wenige große Kliniken gefährden die medizinische Versorgung im ländlichen Raum. Level II und III Kliniken, die wichtige Anlaufstellen für viele Menschen sind, werden unattraktiv für die ärztliche Weiterbildung, während große Kliniken den Bedarf nicht decken können. Das wird den Ärztemangel weiter verschärfen.

Neben der Weiterbildung sehen wir auch die Finanzierung kritisch. Obwohl mehr Geld in die Krankenhäuser fließt, werden die Mittel ineffizient verteilt. Versorgungsaufschläge, Ganzjahresausgleiche und weitere staatliche Zuschüsse steigern den finanziellen Druck auf die Krankenkassen, während gleichzeitig Leistungen abgebaut und Fallzahlen reduziert werden. Höhere Kosten bei weniger Leistungen bedeuten, dass die ländliche Versorgung auf der Strecke bleibt. Das ist ein falscher Weg.

Ein weiteres Problem ist die fehlende Einbindung zentraler Akteure in die Reform. Insbesondere die kassenärztlichen Vereinigungen wurden bei der Ausarbeitung des Gesetzes nicht angemessen einbezogen, obwohl ihre Expertise entscheidend für die Verzahnung von ambulanter und stationärer Versorgung ist. Dies zeigt ein grundlegendes Defizit in der Planung des KHVVG.

Auch die neue Leistungsgruppenvergütung birgt erhebliche Risiken. Sie könnte Fehlanreize setzen, wenn Krankenhäuser gezwungen sind, Vergütungsmöglichkeiten unnötig auszureizen, anstatt sich auf eine bedarfsgerechte Versorgung zu konzentrieren. Hier drohen genau die Fehlentwicklungen, die eigentlich verhindert werden sollten.

Am Freitag geht das KHVVG in den Bundesrat. Noch ist offen, ob das Gesetz direkt beschlossen wird oder in den Vermittlungsausschuss geht. Wir als AfD begrüßen ausdrücklich die Möglichkeit eines Vermittlungsverfahrens. Nur so kann das Gesetz die dringend erforderlichen Nachbesserungen erhalten, um die regionale Versorgung und die Bedürfnisse der Menschen tatsächlich zu stärken.

Wir brauchen flexible Lösungen, die sich an den Bedürfnissen der Menschen orientieren, nicht an zentralistischen Vorgaben aus Berlin. Ärztliche Weiterbildung muss regional gesichert werden, und Kliniken in der Fläche müssen erhalten bleiben. Auch die ambulante Versorgung darf nicht vernachlässigt werden. Haus- und Fachärzte sind das Rückgrat der medizinischen Grundversorgung, und ihre Förderung ist entscheidend.

Auf dem Krankenhaustag wurden konkrete Forderungen formuliert: Die Bundesregierung muss die Leistungsgruppen-Systematik anpassen, um regionale Besonderheiten zu berücksichtigen, und hybride Weiterbildungsmodelle fördern, die eine Ausbildung an mehreren Standorten ermöglichen. Es ist entscheidend, die Qualität der Weiterbildung zu sichern, ohne die ländlichen Regionen abzuhängen.

Die Gesundheit der Menschen darf nicht unter Sparzwang und Bürokratie leiden. Es braucht zukunftsfähige Reformen, die die medizinische Versorgung für alle sichern und das Personal entlasten.“