Zur gestrigen Sitzung und den zwei öffentlichen Zeugenvernehmungen des NSU-Untersuchungsausschuss erklärt der Obmann der AfD-Fraktion, Paul Timm:
„Der 1. Parlamentarische Untersuchungsausschuss NSU II / Rechtsextremismus hat sich ein mehr als unwürdiges und rechtlich fragwürdiges Schauspiel geleistet. Unser Beweisantrag, Armin P. als Zeugen zu hören, wurde ein zweites Mal abgelehnt. Gleichzeitig wurde ihm mehrheitlich verwehrt, den öffentlichen Sitzungen des Untersuchungsausschusses beizuwohnen. Dies mit der Begründung, er käme zukünftig vielleicht als Zeuge in Betracht. Ja was denn nun? Will man einen unliebsamen Zeugen vom Geschehen fernhalten oder liegt die Annahme zugrunde, dass seine Aussage unbequeme Tatsachen zur offiziellen ‚Version‘ des Nordkreuzkomplex und weiterer vermeintlich rechtsextremer Vereinigungen öffentlich machen kann. Hierzu passt die ebenfalls erfolgte Ablehnung der Anhörung des Schießplatzbetreibers Frank T., welcher dem damaligen CDU-Innenminister Lorenz Caffier eine Pistole schenkte und sicherlich zur Aufklärung des Netzwerkes beitragen könnte, wenn es dieses überhaupt gegeben hat. Die Ablehnung der Beweisanträge des AfD-Fraktion zeigt einmal mehr, dass die Ausschussmitglieder mehrheitlich nicht an der umfassenden Aufklärung, sondern an einer rechtsextremen Legenden- und Narrativbildung interessiert sind.
Die heutigen Zeugenaussagen, dass innerhalb der Nordkreuzchatgruppe keine nachweisbar rechtsextremen Aussagen getroffen wurden, bestätigen diese Annahme. Etwaige Aussagen sind allenfalls bilateral entstanden und somit nicht auf alle Chatteilnehmer auszuweiten. Die Gruppenmitglieder wurden und werden zu Unrecht in einer verzerrten öffentlichen Darstellung als rechtsextrem diffamiert. Auch Aussagen wie die vermeintliche ‚Neutralisierung‘ von Personen waren nicht als proaktive Tatankündigung vonseiten der Nordkreuzgruppe, sondern als vermutete Taten von seitens staatlicher Akteure im Hinblick auf unliebsame Publizisten zu verstehen. Diese bei genauerem Lesen vermeidbare Missinterpretation des Bundeskriminalamtes führte erst zur Skandalisierung.“