Gegen die Aufnahme von Mukran in das LNG-Beschleunigungsgesetz hat sich ein breiter Widerstand gebildet, von den Bürgern über die betroffenen Kommunen bis zur Landesregierung, die sich ebenfalls dagegen positioniert hat. Die AfD hat einen Dringlichkeitsantrag gestellt, mit dem die Landesregierung aufgefordert wird, gegen die Aufnahme von Mukran in das LNG-Beschleunigungsgesetz das Bundesverfassungsgericht anzurufen. Die Dringlichkeit ergibt sich daraus, dass die nächste ordentliche Sitzung des Landtags erst im September stattfindet und die Sache auch sonst keinen Aufschub duldet. Die Dringlichkeit wurde mit den Stimmen aller anderen Fraktionen abgelehnt. Dazu erklärt der rechtspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Horst Förster:
„Es bestehen erhebliche Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes, und zwar hinsichtlich von Überkapazitäten und einem gleichzeitigen Standardabbau beim Umweltschutz. Zudem dürfte das Gesetz die sich aus der wechselseitigen Bundestreue ergebende Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme verletzen. Insoweit eröffnet sich für die Landesregierung die Möglichkeit, das Bundesverfassungsgericht anzurufen und hier eine einstweilige Anordnung gegen eine Umsetzung des Gesetzes zu erwirken.
Es ging heute formal zwar nur um die Dringlichkeit des Antrags. Das Verhalten der anderen Parteien lässt aber erkennen, dass bei der Landesregierung keine Neigung besteht, alle rechtlichen Möglichkeiten zu ergreifen, um die Installation einer LNG-Infrastruktur in Mukran zu verhindern. Damit deutet sich an, dass die Wende der Ministerpräsidentin von anfänglicher Zustimmung zu der jetzt bekundeten Ablehnung nicht mit der notwendigen Konsequenz betrieben wird und den Worten keine Taten folgen.“