Zur heutigen öffentlichen Anhörung zur Novellierung des Tariftreue- und Vergabegesetzes erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Martin Schmidt:
„Gut gemeint ist nicht gut gemacht. Diese Novellierung des Vergabegesetzes wird zu kaum Mehrwert für unsere regionalen Betriebe und Arbeitnehmer führen. Es entstehen auf jeden Fall deutliche Mehrausgaben bei den Kommunen, was selbst der SPD-Landrat Stefan Sternberg bestätigt. Durch die Forderung nach Tariflohn werden insbesondere kleine Handwerksbetriebe in Mecklenburg-Vorpommern von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen. Bürokratieaufwand und Kontrollen werden dazu führen, dass sie sich kaum noch um Aufträge bewerben. Das könnte dazu führen, dass zukünftig sehr viele Aufträge an Unternehmen im Westen gehen werden.
Auch am eigentlichen Vergabeverfahren ändert sich nach all den Jahren nahezu nichts. Von einer dynamischen Anpassung von nicht ausschreibungspflichtigen Schwellenwerten liest man nichts im Gesetz. Vergebens fordert der Ingenieurrat auch mehr Transparenz für die Bieter und klarere Definitionen, was Wirtschaftlichkeit im Sinne des Landes bedeutet. Das Parlament muss das im Gesetz festlegen und nicht ein Minister in Rechtsverordnungen.
Wir brauchen in erster Linie eine verbesserte Vergabekultur, um unsere Wirtschaft mitzunehmen. Transparenz, Rechtssicherheit, Digitalisierung und Dynamisierung der Schwellenwerte fehlen beim Vergabeprozess. Nur so kann Mecklenburg-Vorpommern Bürokratie abbauen, seine Wettbewerbsfähigkeit stärken. Die Reallöhne der Bürger lassen sich überdies am besten durch Abgabensenkungen erhöhen. Hier wäre ein Ansatz, um nicht nur bei staatlichen Aufträgen, sondern flächendeckend die Löhne zu erhöhen.“