Laut Medienberichten gibt es derzeit noch keine bundeseinheitliche Definition von Systemrelevanz. Dazu erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Martin Schmidt:
„Die Sanktionen führen ohnehin zu erheblich steigenden Betriebskosten. Unternehmer brauchen vor allem Planungssicherheit. Deshalb fordern wir im kommenden Plenum die Landesregierung auf, einen entsprechenden Plan für den Notfall auszuarbeiten, um die Folgen bei Einschränkungen bei der Gasversorgung für unser Bundesland abzumildern. Wie schnell ein Gas-Lieferstopp kommen kann, hat man in Polen und Bulgarien gesehen. Allerdings wären die wirtschaftlichen Folgen aufgrund der größeren Abhängigkeit von russischem Gas wesentlich stärker zu Spüren.
Viele Fragen sich zu Recht, wer im Notfall zuerst abgeschaltet wird. Bisher gebe es laut Bundesnetzagentur keine Abschalte-Reihenfolge. Sie spricht stattdessen von Einzelfallentscheidungen. Um den möglichen Verdacht der Bevorzugung bestimmter ‚Lieblingsunternehmen‘ vorzubeugen und um den Unternehmern die Möglichkeit zu geben, entsprechend zu planen, müssen zumindest Kriterien vorgelegt werden, anhand derer eine solche Entscheidung getroffen würde.
Neben sogenannten Haushaltskunden muss hier natürlich die Lebensmittelproduktion, die Herstellung von Medikamenten sowie die Aufrechterhaltung von Diensten wie Polizei, Feuerwehr, Pflege und Krankenhäuser klar als systemrelevant angesehen werden.“