Das heutige Urteil des Verwaltungsgerichts Greifswald stellt fest, dass der Polizeieinsatz im Richard-Wossidlow Gymnasium klar unverhältnismäßig war. Im Februar 2024 wurde die Schülerin von drei Polizeibeamten aus dem Unterricht geholt, basierend auf anonymen Hinweisen und ohne Einbezug der Eltern. Auf die Denunziation hin alarmierte der Schulleiter die Polizei, obwohl gemäß aktuellem Rundschreiben des Bildungsministeriums lediglich eine Meldung per Meldebogen nötig gewesen wäre. Selbst die Polizei bestätigte später, dass keine strafrechtliche Relevanz bestand und dass sie die Posts vorher in Augenschein nahm. Dennoch fuhren sie später zur Schule und holten die Schülerin vor aller Augen aus dem Unterricht. Dazu erklärt der schulpolitische Sprecher der AfD-Landtagsfraktion, Enrico Schult:
„Die AfD-Fraktion Mecklenburg Vorpommern begrüßt die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Greifswald im Rechtsstreit der 16-jährigen Loretta aus Ribnitz Damgarten gegen die Polizei ausdrücklich. Die gerichtliche Feststellung, dass Einsatz und Verhältnismäßigkeit bei der Abführung der Schülerin aus dem Chemieunterricht rechtswidrig waren, setzt ein klares Zeichen gegen die staatliche Übergriffigkeit.
Das Gericht erklärte den Einsatz nun für rechtswidrig. Diese rechtliche Würdigung zeigt: Die Behörden sind maßlos über das Ziel hinausgeschossen.
Wir fordern eine öffentliche Entschuldigung seitens der Bildungsministerin Oldenburg und von Innenminister Pegel, die auch im Nachhinein noch das Vorgehen des Schulleiters und der Polizei verteidigten und somit das Vertrauen aller Eltern in den Schutzbereich Schule zerstörten.
Bereits vor einigen Tagen hatte ein Gericht den Schulverweis gegen zwei Schüler kassiert, die in der Gedenkstätte Auschwitz eine rechtsextreme Geste gezeigt haben sollen. Jeglicher Umgang muss künftig transparent, verhältnismäßig und unter Einbezug der Eltern erfolgen. Die Schule ist kein Überwachungsraum, sondern ein Ort des Lernens und der Freiheit. Sie darf nicht zur Bühne staatlicher Gängelung werden. Wir erwarten klare personelle und strukturelle Konsequenzen und die Wiederherstellung des Vertrauens.“
Der Fraktionsvorsitzende der AfD, Nikolaus Kramer, ergänzt:
„Die AfD fordert ferner in Neujustierung dienstlicher Vorgaben die aufmerksamere Sicherung des ‚Schutzraums Schule‘ – ohne politische Dramatisierung oder Instrumentalisierung. Ziel muss ein pädagogisch angemessenes Agieren der staatlichen Schulämter und eben auch der Polizei sein. Insbesondere letztere erweisen dem Ansehen der Ordnungshüter und politischen Entscheidern einen Bärendienst, wenn sie öffentlichkeitswirksam eine Schülerin aus dem Unterricht holen. Die ganze Aktion war für Außenstehende schon damals grotesk und wirkt angesichts von tatsächlichen Bedrohungslagen wie Messerstechereien, Massenschlägereien und Inbrandsetzen von Straßenbahnen geradezu fahrlässig.“