Rot-Rot plant, die Juristenausbildung dahingehend zu ändern, dass zukünftig einen Bachelorabschluss bekommen kann, wer alle universitären Anforderungen der ersten juristischen Prüfung mit Ausnahme der staatlichen Pflichtfachprüfung – also dem ersten Staatsexamen – erfüllt hat. Dazu erklärt der hochschulpolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Paul Timm:
„Das ist der denkbar schlechteste Vorschlag, um den Mangel an Juristen im Land auszugleichen. Rot-Rot nivelliert damit das Niveau der Juristen-Ausbildung nach unten. Es hat einen guten Grund, weswegen das Jura-Studium als besonders herausfordernd gilt: Der Erhalt und die Pflege des Rechtsstaats und seiner Prinzipien erfordert höchste Sensibilität und umfassendes fachliches Wissen, welches durch das erste Staatsexamen abgeprüft und so eine Bestenauslese durchgeführt wird. Der Bachelor als Ramschware schafft keine Juristen für den verantwortungsvollen Staats – und Justizdienst.
Wenn Rot-Rot der Durchfallquote im Ersten Staatsexamen begegnen will, müssen die universitäre Betreuung sichergestellt, die genügende Finanzierung von Kolloquien und Übungsgruppen sichergestellt werden. Wer ohne erstes Staatsexamen ähnliche Jobchancen erhält wie echte Leistungsträger, stellt zweitere schlechter, macht eine vollwertige Juristen-Ausbildung unattraktiver und fördert so die Bildung eines Viertel-Juristen-Prekariats. Die Frage ist: Welchen Arbeitgeber soll dieser Bachelor ansprechen? Unternehmen greifen lieber auf Wirtschaftsjuristen zurück. Meint Rot-Rot etwa, mit einer abgespeckten Juristenausbildung fehlendes Personal in der Verwaltung ersetzen zu können?
Die AfD fordert seit Langem die Wiedereinführung einer zweiten Juristischen Fakultät an der Universität Rostock. Dies ist mit wenig Mitteln umsetzbar, wie Anhörungen in den Haushaltsberatungen ergeben haben. Die Schaffung von fünf weiteren Stellen im öffentlichen Recht und Strafrecht für den Status einer Vollfakultät sollte oberste Priorität haben, anstatt Beruhigungspillen für Examensstudenten zu drehen.“