Nach dem Eklat um die konstituierende Sitzung des Thüringer Landtages erneuert die hiesige Linksfraktion ihre Forderung nach einem Verbotsverfahren gegen die AfD. Auch die Ministerpräsidentin warnt vor der AfD. Die Streitfrage war, ob sich der Thüringer Landtag noch vor der ordentlichen Konstituierung eine neue Geschäftsordnung geben kann. Der bisherigen Geschäftsordnung nach, hat die stärkste Fraktion das Recht, einen Kandidaten für das Amt des Präsidenten vorzuschlagen. CDU, BSW, SPD und Linke wollten mittels Geschäftsordnungsantrag erreichen, dass es allen Fraktionen gestattet ist, Vorschläge für dieses Amt einzubringen. Das Geschäftsordnungsgesetz des Thüringer Landtages besagt ferner, dass die bisherige Geschäftsordnung bis zum Beschluss einer neuen fortbesteht. Es ist die Auffassung der Thüringer AfD-Fraktion, dass die Konstituierung des Landtages erst mit der Wahl des Präsidiums, bestehend aus Präsidenten und der Schriftführer, abgeschlossen ist und dann Parlamentarische Initiativen beschlossen werden können. Auf der gestrigen Sitzung kam es durch Geschäftsordnungsanträge der CDU, SPD, BSW und Linken nicht zur Wahl eines Präsidiums, da der eröffnende Alterspräsident der AfD durch eben jene Geschäftsordnungsanträge nicht fortfahren konnte und rechtliche Verfahrensfragen aufkamen, die eine ordentliche Fortführung der Tagesordnung unmöglich machten. Am gestrigen Abend entschied der Verfassungshof Thüringen, dass der Alterspräsident den Geschäftsordnungsantrag zulassen muss. Dazu erklärt der Fraktionsvorsitzende der AfD, Nikolaus Kramer:
„Der bewusst herbeigeführte und in Szene gesetzte Skandal im Thüringer Landtag war ein unwürdiges Trauerspiel. Klar ist, dass die theatralische Hysterie massivsten Schaden für die parlamentarische Demokratie bedeutet. Wenn Worte wie ‚Machtergreifung‘ fallen, ist jegliches Maß überschritten und eine ernsthafte Auseinandersetzung nicht länger gewollt. Der gestrige Eklat war unnötig und eine juristische Klärung im Vorfeld hätte Rechtsfragen beantworten können. Dies wurde aber bewusst vermieden und eine medienwirksame Klärung vor Gericht von Beginn an vorgesehen gewesen.
Der Landtag in Mecklenburg-Vorpommern beispielsweise beschloss zu Beginn der Legislaturperiode, jedoch nach der ordentlich durchgeführten konstituierenden Sitzung des Landtages durch den Alterspräsidenten der AfD Horst Förster, dass nunmehr der dienstälteste und nicht mehr der an Jahren älteste Parlamentarier die konstituierende Sitzung leitet. Der Skandal blieb aus, die Fragwürdigkeit im Umgang mit der AfD aber bleibt. Die Spielregeln nach Belieben zu ändern, um andere bewusst auszuschließen, zeugt von einem zweifelhaften Demokratieverständnis. In dieselbe Kerbe schlägt das Ansinnen von Rot-Rot, Ausschussvorsitzende nicht mehr nach Fraktionsstärke zu besetzen, sondern per Mehrheitsbeschluss wählen zu lassen. Die ‚Brandmauer‘ bricht mit den bisher geltenden Regeln, nur um die AfD auszuschließen.
Die Inszenierung erinnert frappierend an die sich als weitgehend frei erfundene Berichterstattung über vermeintliche Deportationen von deutschen Staatsbürgern durch das Recherchekollektiv ‚Correctiv‘ zu Beginn des Jahres. Die daraufhin folgende Kampagne, der sich zu Beginn weite Teile aus Medien und Politik anschlossen, stellte sich als von langer Hand geplant und von linken Organisationen orchestriert heraus. Die teils geifernde Berichterstattung und die maßlos überzogenen Verbotsforderungen zeugen von einem zutiefst verunsicherten polit-medialen Komplex, der auf Biegen und Brechen seine Rechtsauffassung und sein Weltbild durchdrücken möchte.“