Der Bundesfinanzhof hat sich erstmals zur umstrittenen Reform der Grundsteuer geäußert. Es bestünden „einfach rechtliche Zweifel“, dass Feststellungen der Finanzämter bei der Bewertung von geprüften Grundstückseigentümern in der Höhe des Grundsteuerwertes rechtmäßig seien. Dazu erklärt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der AfD-Landtagsfraktion, Enrico Schult:
„Ein Lichtblick im Grundsteuer-Wirrwarr ist ein erster Entscheid des Bundesfinanzhofes zur Klage zweier sumerisch geprüften Grundstückseigentümer aus Rheinland-Pfalz. Die obersten Finanzrichter entschieden, es gäbe schlichtweg ,einfach rechtliche Zweifel‘ zu den Feststellungen der Grundsteuerwerte durch die Finanzämter.
Des Weiteren bestünde die Gefahr einer gleichheitswidrigen Wertverzerrung für den gesamten Kernbereich der Grundstückswertermittlung. Vielen privaten Immobilienbesitzern drohen dadurch erhebliche Grundsteuererhöhungen ab 2025.
In Mecklenburg-Vorpommern hat Finanzminister Dr. Heiko Geue noch immer keine belastbaren Daten vorgelegt, nach denen die Kommunen ihre Hebesätze entsprechend anpassen könnten. Wie die Fraktion der AfD sind auch der Präsident des Bundes der Steuerzahler, Reiner Holznagel, und der Hauseigentümerverband Haus&Grund der Auffassung, dass die neue Grundsteuer nach dem Bundesmodell am Ende zu deutlichen Mehrbelastungen für privat genutztes Wohneigentum führen werde.
Die Kommunen brauchen jetzt unbedingt das Instrument einer Hebesatzdifferenzierung, um auf die Unterschiede bei der Besteuerung von Wohneigentum und Gewerbeimmobilien durch unterschiedliche Hebesätze überhaupt noch reagieren zu können. Die Grundsteuerreform stand in MV von Beginn an unter keinem guten Stern. Doch noch herrscht die Ruhe vor dem Sturm. Die Bürger werden erst beim Eintrudeln der neuen Grundsteuerbescheide merken, dass insbesondere den Einfamilienhaus-Besitzern kräftig in die Tasche gegriffen wird. Von Grundsteuergerechtigkeit sind wir demnach weit entfernt.“