Bundeswehrsoldaten sollen nun als einzige Berufsgruppe auch weiterhin von ihrem Dienstherrn verpflichtet werden, eine stark risikobehaftete mRNA-Corona-Impfung dulden zu müssen. Verweigerern drohen Disziplinarmaßnahmen bis hin zur Entlassung aus dem Dienstverhältnis. Dazu erklärt der gesundheitspolitische Sprecher Thomas de Jesus Fernandes:
„Es ist ein Novum, dass eine einzige Berufsgruppe hier der Willkür seines Dienstherrn ausgesetzt bleibt, obwohl gerade nach den RKI-Protokollen und den bekannt gewordenen Impfschäden eine Impfpflicht geradezu grotesk erscheint. Die Beibehaltung der Impfpflicht für Soldaten ist eine Fortsetzung der Übergriffigkeit des Staates auf die Freiheit der Soldaten und vor allem auf ihre Gesundheit. Grundlage für dieses Handeln bildet das Soldatengesetz. Zu nennen sind hier § 17a SG – Duldung ärztlicher Eingriffe: Dieser Paragraf legt fest, dass ein Soldat ärztliche Maßnahmen gegen seinen Willen dulden muss, und der § 10 SG – Gehorsamspflicht, der von Soldaten verlangt, den dienstlichen Anordnungen ihrer Vorgesetzten Folge zu leisten. Eine rechtsverbindlich geltende, angemessene Berücksichtigung von Einwänden findet meiner Ansicht nach nicht statt.
Es ist weiterhin kritisch zu beurteilen, dass die Wirksamkeit der mRNA-Impfungen in Bezug auf einen effektiven Eigenschutz sowie einen Fremdschutz, also die Verhinderung der Ansteckung anderer, nicht belegt werden konnte. Diese Tatsache wirft Fragen hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit der Impfpflicht auf, besonders unter Berücksichtigung des grundlegenden Rechts jedes Soldaten auf körperliche Unversehrtheit. Selbst in einer Berufsgruppe, die einem besonderen Maß an Disziplin und Gehorsam unterliegt, darf dieses fundamentale Recht, verankert in Artikel 2 Absatz 2 des Grundgesetzes, nicht leichtfertig übergangen werden.
Obwohl die Gehorsamspflicht streng ist, muss der Dienstherr Einwände der Soldaten gegen bestimmte Maßnahmen, einschließlich Impfungen, angemessen berücksichtigen. Nicht einmal die STIKO selbst empfiehlt für gesunde Erwachsene unter 60 ohne bestehende Basisimmunität derzeit jährliche Auffrischimpfungen. Impfanordnungen, die aufgrund veränderter epidemiologischer Lagen nicht mehr verhältnismäßig sind, müssen als unverhältnismäßig und damit als missbräuchliches Handeln des Dienstherrn gewertet werden. Der Schutz der Gesundheit der Soldaten ist oberste Dienstherrnpflicht. Eine weitere Impfverpflichtung stellt per se einen Missbrauch dar und sollte umgehende Konsequenzen für Minister Pistorius haben. Soldaten, die bereits einen Impfschaden erlitten haben, müssen umfassend entschädigt werden.“