Die neuen Zahlen zu den Coronahilfen-Schlussabrechnungen weisen nur geringe Fortschritte auf. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hatte zuvor die Frist zur Einreichung der Schlussabrechnung der Corona-Wirtschaftshilfen durch prüfende Dritte aufgrund der Belastung bis zum 31.10.2023 verlängert. Dazu erklärt der finanz- und wirtschaftspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Martin Schmidt:
„Es geht kaum voran. Was wurden wir im Plenum gescholten, als wir im Juni einen Antrag zur Fristverlängerung auf den Sommer 2024 stellten. Wir würden Klientelpolitik für Steuerberater betreiben, hieß es vorwurfsvoll seitens der Sozialdemokraten. Der Wirtschaftsminister Meyer winkte ab. Kurz darauf verlängerten die Wirtschaftsminister von Bund und Ländern die Fristen in kleinen Schritten.
Im Wirtschaftsausschuss erhielten die Abgeordneten nun die Information, dass mit Stand vom 20.10.2023 in unserem Bundesland gerade einmal 4634 sogenannte Pakete I und nur 867 Pakete 2 eingereicht wurden. Damit ist klar, dass geschätzt keine 20% der in etwa 31.500 Pakete abgegeben worden sind.
Eine weitere Fristverlängerung aber dieses Mal mit realistischem Blick wäre die einzige sinnvolle Lösung. Wäre man unserem Vorschlag aus dem Juniplenum gefolgt, dann hätten prüfende Dritte, Finanzämter und Bewilligungsstellen endlich Ruhe und Klarheit. Mit der sukzessivem Verlängerung zum x-ten Male macht sich der Staat lächerlich, wenn nur ein kleines Dududu kommt. Politisch scheint es kaum möglich, wenn nun generelle Rückforderungen oder Mahnungen an 80% der unterstützten Unternehmen gestellt werden, die nicht fristgerecht lieferten. Das wissen auch alle.“