Viele Arztpraxen in Mecklenburg-Vorpommern haben Probleme mit der Einführung der elektronischen Patientenakte. Die vom SPD-Gesundheitsminister Lauterbach beschlossene elektronische Patientenakte scheitert in vielen Arzt-Praxen in Mecklenburg-Vorpommern an technischen Voraussetzungen. Nur ein Bruchteil der Arzt-Praxen kann bisher das „Gesundheitsdatennutzungsgesetz“ (GDNG) und das damit verbundene Digital-Gesetz (DigiG) umsetzen. Der gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Landtagsfraktion, Thomas de Jesus Fernandes erklärt dazu:
„Weder die Masse der Ärzte, noch die Patienten konnten bisher vom Mehrwert der elektronischen Patientenakte überzeugt werden. Nur etwa ein Prozent der Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen können die elektronische Patientenakte nutzen. Für Bürger und Patienten ist die Sicherheit der eigenen Daten wichtig. Doch bisher werden sie nicht gefragt, ob sie einverstanden sind, wenn über sie eine elektronische Patientenakte angelegt wird.
Jeder Patient ist gezwungen, dem Einrichten seiner elektronischen Patientenakte zu widersprechen. Wir fordern: Keine Einführung der elektronischen Patientenakte ohne Zustimmung der Patienten. Ebenso ist abzulehnen, dass Patienten, die einmal ein Einverständnis erteilten, nach dieser Zustimmung keine Kontrolle mehr über ihre sensiblen Daten mehr haben. Denn die Daten können auch zu Forschungszwecken weitergereicht und nutzbar gemacht werden.
Einem möglichen Missbrauch wäre Tür und Tor geöffnet. Wir als AfD befürworten die Speicherung eines Notfalldatensatzes, einschließlich eines Medikamentenplans sowie einer Patientenverfügung, das Ganze auf der Krankenversicherungskarte, mit Zustimmung der Patienten. Die Erwartungen an ein digitalisiertes Gesundheitswesen sind derzeit groß, in der Praxis gilt es diese auch mit einem ausstreichenden Datenschutz zu verknüpfen. Fortschritt kann nur gelingen, wenn man die Bürger einbezieht und mitnimmt, ohne deren Freiheit und Rechte einzuschränken.“