Die duale Krankenhausfinanzierung sieht vor, dass das Land die Investitionskosten der Krankenhäuser übernehmen muss. Ob die Landesregierung dieser Aufgabe hinreichend nachgekommen ist, wollte die AfD-Fraktion durch die Kleine Anfrage 8/1810 „Investitionskostenfinanzierung der Krankenhäuser in Mecklenburg-Vorpommern“ in Erfahrung bringen. Die Universitätsmedizin Greifswald gibt an, für die Jahre 2019 bis 2022 rund 1, 5 Millionen Euro und die Unimedizin Rostock für 2019 bis 2021 etwa 10,5 Millionen Euro eigene Investitionsmittel aufgebracht zu haben. Des Weiteren wurden Anträge in der Summe von etwa 6,7 Millionen Euro abgelehnt, welche Einzelförderanträge der Kliniken betrafen. Hierzu kommentiert der gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Fraktion Thomas de Jesus Fernandes:
„Die entscheidende Frage war, in welchem Umfang die Krankenhäuser eigene Investitionsmittel aufgebracht haben. Hierzu konnten nur Zahlen der Universitätsmedizinen Greifswald und Rostock vorgelegt werden, die aber erkennen lassen, dass das Land seinem Auftrag nicht vollumfänglich nachkommt. Vor dem Hintergrund der in der Antwort der Landesregierung genannten Zahlen ist es erstaunlich, dass die Regierungsparteien in Mecklenburg-Vorpommern zuletzt im Januar-Plenum in einem Antrag forderten, dass der Bund mit einem Investitionsfonds mehr in die Pflicht genommen werden sollte.
Bevor die Landesregierung in steuerfinanzierte Investitionsfonds auf Bundesebene fordert, wäre zunächst mal die ehrliche Bestandsaufnahme nötig. Das Land kommt bislang seiner rechtlichen Verpflichtung zur Übernahme der tatsächlichen Investitionskosten nicht nach. Die Krankenhäuser in Mecklenburg-Vorpommern sind chronisch unterfinanziert. Hier besteht nach unserer Auffassung Nachbesserungsbedarf!“
Redaktioneller Hinweis:
Anfrage des Abgeordneten de Jess Fernandes und Antwort der Landesregierung: Drs.8_1810 Investitionskostenfinanzierung der krankenhäuser Antwort