Informationsportal „neutrale Schule“

Liebe Schüler, liebe Eltern, liebe Lehrer,

das Neutralitätsgebot an unseren Schulen soll die Indoktrinierung unserer Kinder verhindern und damit eine unbeeinflusste politische Meinungsbildung ermöglichen. Der Staat und seine Behörden dürfen nicht in den Meinungskampf eingreifen und schon gar nicht einzelne Parteien bevorzugen oder benachteiligen. In Mecklenburg-Vorpommern ist dies in einem Erlass des Bildungs- und Kultusministeriums eindeutig festgeschrieben. Dort heißt es:

„Die Schule ist zur parteipolitischen Neutralität verpflichtet. Die Lehrkraft hat somit darauf zu achten, dass die Sachverhalte im Unterricht insgesamt ausgewogen dargestellt werden.“

Um zu verhindern, dass Schüler im Politik- und Sozialkundeunterricht einseitiger Meinungsmache ausgesetzt oder wegen ihrer eigenen Meinung diskriminiert werden, wurde von den Politik- und Sozialkundelehrern sowie der Bundeszentrale für Politische Bildung in den 1970er Jahren der sogenannte „Beutelsbacher Konsens“ beschlossen. Dieser ist bis heute Grundlage der politischen Bildung an allen Schulen der Bundesrepublik.

Die Kernpunkte des Beutelsbacher Konsenses bilden das Indoktrinationsverbot, das Kontroversitätsgebot und die Ausrichtung auf die Schüler. Im Klartext heißt das: Lehrern ist es verboten, Schülern ihre Meinung aufzwingen. Sie sollen die Schüler vielmehr in die Lage versetzen, sich mit Hilfe des Unterrichts eine eigene Meinung bilden zu können. Kontroverse Debatten sind dabei ausdrücklich erwünscht.

Bedauerlicherweise geraten die Prinzipien eines objektiven und neutralen Schulunterrichts zunehmend unter Druck. Unter dem Deckmantel des Kampfes gegen Rechtsextremismus, oft ausgedehnt zum undemokratischen „Kampf gegen rechts“, versuchen linke Vereine, Organisationen und Einzelpersonen gezielt, an Schulen Stimmung gegen die AfD und konservativ denkende Bürger zu schüren.

Immer wieder haben sich in den vergangenen Monaten Eltern, Schüler und auch Lehrer an uns gewandt, um über mutmaßliche Verletzungen des Neutralitätsgebotes zu informieren. Leider scheuen Schüler und Eltern häufig, zum Beispiel aus Angst vor schlechteren Noten, das direkte Gespräch mit der Schule. Es kann und darf aber nicht sein, dass Schüler 30 Jahre nach dem Untergang der DDR wieder Angst haben, ihre Meinung offen auszusprechen. Dem stellen wir uns mit unserem Informationsportal entschieden entgegen!

Bedauerlicherweise hat uns jetzt der Landesdatenschutzbeauftragte Müller (SPD) per Verbotsverfügung untersagt, Sie zu ermutigen, über Verstöße gegen das Neutralitätsgebot zu informieren. Dabei gibt es in anderen Bundesländern mit vergleichbaren Portalen keinerlei Probleme. Es handelt sich offensichtlich um eine parteipolitisch motivierte Willkürentscheidung. Der SPD-Politiker Müller hat unter Ausblendung der Fakten das geliefert, was SPD-Bildungsministerin Martin bestellt hatte.

Ganz klar, mit diesem Verbot sollen kritische Schüler, Eltern und Lehrer eingeschüchtert werden. Es handelt sich um einen Maulkorb, aber gegen diesen gehen wir selbstverständlich juristisch vor! Zunächst aber mussten wir unser Kontaktformular nun vom Netz nehmen.

Liebe Schüler, Eltern und Lehrer, wir wollen mit diesem Informationsportal erreichen, dass das Neutralitätsgebot an allen Schulen und von allen Lehrern ernstgenommen wird. Verstöße dagegen sind eben keine Kavaliersdelikte. Unsere Kinder müssen ohne Angst vor Ausgrenzung ihre Meinung kundtun können. Einen wie auch immer gearteten Konformitätsdruck darf es nicht geben.

Deshalb kämpfen wir gemeinsam mit Ihnen für das gute Recht unserer Kinder:
Für eine neutrale Schule!

Wenn Sie Fragen oder Anregungen haben, schreiben Sie uns gerne: schule@afd-mv.de.

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