Die Pläne der Bundesregierung, durch eine Änderung des Bundesinfektionsschutzgesetzes bundeseinheitliche Regelungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie ab einer Landkreisinzidenz von 100 zu etablieren, stoßen zu Recht auf den Widerstand des Landkreistages. Dazu erklärt der rechtspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Prof. Dr. Ralph Weber:

 

„Diese Pläne stoßen gleich in mehreren Punkten auf verfassungsrechtliche und politische Bedenken. Zum einen widerspricht dies der verfassungsrechtlichen Grundbedeutung des Strukturprinzips des Föderalismus und spiegelt ein grundsätzliches ‚Misstrauensvotum gegenüber Ländern und Kommunen‘ wider, wie der Präsident des Deutschen Landkreistages, Reinhard Sager zu recht betont.

 

Politisch widerspricht dies auch der Maxime einer dezentralen Pandemiebekämpfung. Wir in Mecklenburg-Vorpommern haben mehrere Landkreise die größer sind als das gesamte Saarland. Hier auf sogenannte Kreisinzidenzen abzustellen ist der falsche Weg – wir fordern seit langem eine auf die Ämter bezogene Strategie.

 

Vor allem aber soll trotz aller Kritik an dieser einseitigen Ausrichtung erneut nur auf die Inzidenz abgestellt werden – andere Faktoren werden nicht berücksichtigt. Das ist der falsche Weg. Deshalb sind diese Pläne eindeutig zurückzuweisen – für die Gesundheit unserer Bürger und zum Schutz der Eigenverantwortung unserer Kreise und Kommunen.“

 

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