Zur Ablehnung des Gesetzentwurfes der AfD-Fraktion zur Änderung der Verfassung und des Landesverfassungsgerichtsgesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern erklärt der parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion, Prof. Dr. Ralph Weber:

„Wie nicht anders zu erwarten, wurde heute im Landtag unser Antrag auf Reduzierung des zur Erhebung einer abstrakten Normenkontrollklage erforderlichen Quorums von den Regierungsparteien abgelehnt. Und dies, obwohl unsere Landesverfassung für dieses rechtsstaatliche Begehren das höchste Quorum aller Bundesländer vorsieht.

Hierzulande benötigt man 1/3 der Mitglieder des Landtages, um vom Landtag beschlossene Gesetze durch das Landesverfassungsgericht auf deren Vereinbarkeit mit der Landesverfassung überprüfen lassen zu können. Es ist schon verwunderlich, welche Angst diese Landesregierung und die sie tragenden Parteien davor haben müssen, dass das Landesverfassungsgericht die Verfassungswidrigkeit gewisser Gesetze feststellen könnte.

Denn anders ist es nicht erklärbar, dass unser heutiger Antrag abgelehnt wurde. Und dies, obwohl unsere Landesverfassung die Hürden für den Gang politischer Parteien zum Landesverfassungsgericht extrem hoch ansetzt. In einigen anderen Bundesländern werden maximal ein Viertel der Abgeordneten benötigt, in vielen Ländern reichen 20 % oder der Zugang zur Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen steht jeder Fraktion offen.

Genau dies hatten wir heute beantragt. Und wer davon überzeugt ist, bei der Beschlussfassung über Landesgesetze rechtmäßig gehandelt zu haben, würde eine solche Kontrolle nicht scheuen. Anders aber unsere regierungstragenden Parteien – sie verbauen den Oppositionsparteien damit den eigentlich selbstverständlichen Weg, Gesetzesbeschlüsse vom Landesverfassungsgericht überprüfen zu lassen. Wahre Demokratie sieht anders aus.

Hintergrund des Ganzen ist die Befürchtung der Landesregierung, dass das Landesverfassungsgericht den völlig überzogenen und unser Land über viele Jahrzehnte in die Schuldenfalle führenden „Zweiten Nachtragshaushalt“ mit Schulden von 2,15 Milliarden Euro für verfassungswidrig erklären könnte. Denn dieser Nachtragshaushalt wurde ohne Beachtung der in der Landesverfassung verankerten Schuldenbremse beschlossen, was nur bei unmittelbar zur Pandemiebekämpfung notwendigen Ausgaben möglich wäre.

In Wahrheit aber werden über diese Schuldenlast Versäumnisse der letzten Legislaturperioden behoben, die mit der Corona-Pandemie in keinem Zusammenhang stehen und Wahlkampfgeschenke der Regierung bezahlt. So geht es nicht. Die Regierung aber scheut die notwendige Überprüfung ihres nach unserer Ansicht verfassungswidrigen Treibens und blockiert die Möglichkeit der Opposition, hiergegen den Gang zum Landesverfassungsgericht zu beschreiten. Echte Rechtsstaatlichkeit sieht anders aus.“

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