Der Antrag der AfD-Fraktion, „Parlamentarische Beteiligung des Landtages bei Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie sicherstellen“ wurde abgelehnt. Dazu erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion, Prof. Dr. Ralph Weber:

 

„Seit Wochen besteht in Bund und Ländern die einhellige Meinung, dass eine Beteiligung der Parlamente bei den Coronamaßnahmen notwendig ist, um demokratischen sowie grundrechtlichen Anforderungen zu genügen.

 

Auch in der zuletzt erfolgten Sachverständigenanhörung im Rechtsausschuss haben alle Anzuhörenden die Auffassung vertreten, dass eine solche Regelung getroffen werden muss. Der Landesregierung und den sie tragenden Fraktionen ist die Verordnungsmacht aber offenbar zu Kopfe gestiegen und es liegt ihnen tatsächlich nichts an demokratischer Legitimation, so lange sie bestimmen können, welche Regelungen getroffen werden. Auch der Linksfraktion ist wie immer Ideologie wichtiger als Demokratie. Das Verhalten der übrigen Fraktionen ist ein demokratisches Armutszeugnis und das derzeitige Durchregieren wird schon bald von den Gerichten für rechtswidrig befunden werden.“

 

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