Laut eines Artikels des Nordkuriers vom 20.11.2020 sollen Tagesmütter und -väter in der Seenplatte ihre Platz- sowie Sachkosten erhöht bekommen. Der Jugendhilfeausschuss des Kreistages in der Mecklenburgischen Seenplatte plant, dass Tageseltern durch eine Erhöhung der Platz- und Sachkosten ab dem nächsten Jahr gerechter bezahlt werden sollen. Demnach erhalten Kindertageseltern für die ganztägige Betreuung von Krippenkindern zusammengerechnet 110 Euro mehr pro Kind im Monat, aber für die etwas älteren Kindergartenkindern gibt es für die ganztägige Betreuung nur 26 Euro mehr. Nach Berechnungen der Verwaltung soll nun sichergestellt sein, dass Tageseltern bei der Betreuung von vier Krippenkindern bei ihrer durchschnittlichen 50-Stunden-Woche zumindest den Mindestlohn erreichen. Die Begeisterung der als Tagespflegepersonen Tätigen hält sich jedoch in Grenzen. Dazu erklärt der sozialpolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Thomas de Jesus Fernandes:

 

„Laut Mario Radfeld aus dem Vorstand des Vereins zur Förderung der Kindertagespflege im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte entstehe aber ein falsches Bild, weil der Umstand, dass nun mit nur 4 Kindern der Mindestlohn erreicht werden könne, wenig mit gerechter Bezahlung gemein hätte. Außerdem werde ungerechterweise das Entgelt für die etwas älteren Kinder weitaus weniger angehoben. Bereits im Vorfeld hatte sein Verein auf die Missstände aufmerksam gemacht und diese wurden seitens der Politik nach wie vor nicht behoben.

 

Es ist erstens festzustellen, dass die verantwortungsvolle Tätigkeit als Kindertagespflegeperson derzeit nicht leistungsgerecht und existenzsichernd vergütet ist und zweitens, dass die Erstattung der Sachkosten durch pauschale Bemessungssätze nicht die tatsächlich verauslagten Kosten deckt. Zudem werden Kindertagespflegepersonen bislang nur für 40 Stunden Arbeit bezahlt, obwohl Kinder in der Ganztagsbetreuung in der Regel 50 Stunden betreut werden.

 

Wir fordern die Vergütung des sogenannten Anerkennungsbetrages landeseinheitlich an den TVöD-SuE anzulehnen. Denn neben den qualifizierten Kindertagespflegepersonen, die nach KiföG §19 Abs.1 einen obligatorischem 300 stündigen Kurs absolviert haben, üben auch ausgebildete Erzieher diesen Beruf aus. Die Vergütung sollte nicht im Ermessensspielraum der Träger liegen! Außerdem sollte die Begleichung der Sachkosten nicht anhand von Durchschnittskostenermittlung in größeren Kita-Einrichtungen, sondern nach Belegen die tatsächlichen Aufwendungen erstattet werden, um der diversen Situation einer Kindertagespflegeperson gerecht zu werden!“

 

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