Der Bundestags-Gesetzentwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes der Regierungskoalition von CDU/CSU und SPD zielt auf die gesetzliche Festschreibung von Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung ab, welche Eingriffe in grundrechtliche Freiheiten betreffen. Damit können Grundrechte zum Zwecke des Infektionsschutzes ausgehebelt werden. Dazu erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion, Prof. Dr. Ralph Weber:

 

Der Gesetzentwurf tritt die freiheitlich-demokratische Grundordnung Deutschlands mit Füßen. Verklausuliert und mit wohlfeilen Worten werden durch die Hintertür Grundrechte in Frage gestellt und Gesundheitsbehörden ermächtigt, diese zum Zwecke des Infektionsschutzes auszuhebeln. Dafür ist das Infektionsschutzgesetz nie gedacht gewesen, dafür darf es gerade auch in Zeiten einer ‚Coronahysterie‘ nicht missbraucht werden!

 

Vor dem Hintergrund, dass die Bundesregierung kein Ende von Corona sieht und zwischen den Zeilen mit weiteren Lockdowns liebäugelt, droht ‚Corona‘ zur Staatsräson zu werden, um unter diesen Sigma Grundrechte dauerhaft auszuhöhlen. Dem muss sich unsere Landesregierung mit allen Mitteln widersetzen. Die bisherigen Corona-Zwangsmaßnahmen sind abzuschaffen, nicht beizubehalten oder gar gesetzlich festzuschreiben.

 

Die Verfasser des Grundgesetzes würden sich angesichts dieser massiven Eingriffe im Grabe umdrehen. Es bleibt dabei: Mindestabstand, Hygieneschutz und das Vertrauen in unsere Bevölkerung sind völlig ausreichend, solange diese Mindestmaßnahmen eingehalten werden. Die AfD als einzig verbleibende Rechtsstaatspartei wird parlamentarisch und außerparlamentarisch mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln gegen den Gesetzentwurf ankämpfen.“

 

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