Bundeskanzlerin Merkel hat am Dienstag angekündigt, bei Falscheinträgen in Gästelisten die Betreiber von Restaurants haftbar zu machen. Dazu erklärt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der AfD, Thomas de Jesus Fernandes:

 

„Offenbar entfernt sich die Bundeskanzlerin immer weiter von rechtsstaatlichen Grundsätzen. Restaurant-Betreiber sind überhaupt gar nicht befugt, sich von irgendjemandem den Ausweis zeigen zu lassen. Dafür gibt es schlicht keine Rechtsgrundlage. Kellner sind keine Polizisten oder Ordnungsamtsmitarbeiter. Letztendlich sollen Restaurants also für etwas haften, das sie überhaupt nicht zu verantworten haben.

 

Es ist ja auch blanker Hohn, wenn Falschangaben zur eigenen Identität bei Asylbewerbern quasi mit Geld belohnt werden, während ein Restaurantbetreiber für falsche Angaben seiner Gäste mit Strafen rechnen muss. Mecklenburg-Vorpommern sollte sich eher ein Beispiel an Sachsen-Anhalt nehmen. Dort wird es kein Bußgeld für Falschangaben in Gästelisten geben.“

 

———————————————————-

Kontaktdaten der Pressestelle
Pressesprecher: Philip Hentschel
Telefon: 0385 – 525 1780
E-Mail: presse@afd-fraktion-mv.de