AfD-Fraktion gegen parlamentarischen Kontrollverlust!

 

Der Bundesrechnungshof kritisiert in seiner veröffentlichten Stellungnahme zur Änderung des Artikels 104a GG sowie Art. 2 Entwurf Entlastungsgesetz – Erhöhung der Bundesbeteiligung an den Leistungen für Unterkunft und Heizung einen zunehmenden parlamentarischen Kontrollverlust der Bundesregierung.

 

Frau Schielke-Ziesing, Mitglied des Haushaltsausschusses und zuständige Berichterstatterin für den Einzelplan Arbeit und Soziales, kritisiert die anstehende Grundgesetzänderung:

„Die Stellungnahme des Bundesrechnungshofes ist eindeutig und erschreckend zugleich. Die Kosten der Unterkunft (KdU) von Flüchtlingen lagen in den letzten Jahren oft mehr als 100 Prozent über den ortsüblichen Mietkosten. Anscheinend haben die kommunalen Träger die steigende Finanzierungsbeteiligung des Bundes zum Anlass genommen, auch ihre Gebühren für KdU-Leistungen anzuheben. Als ob das nicht schon genug wäre, wiesen einige kommunale Träger die Jobcenter an, die Angemessenheit der in Rechnung gestellten Gebühren nicht weiter zu prüfen. Dieser Zustand ist skandalös und muss vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) rigoros aufgeklärt werden, anstatt die Prüfmöglichkeiten des Bundesrechnungshofes durch die Grundgesetzänderung weiter einzuschränken.“

 

In seiner Stellungnahme warnt der Bundesrechnungshof davor, unwirtschaftlichen Einsatz von Steuermitteln der parlamentarischen Kontrolle zu entziehen. Es wäre fatal, wenn Steuermittel von 12,4 Milliarden Euro für 2020 keiner Prüfung auf Angemessenheit durch die Bundesauftragsverwaltung unterliegen.

 

„Für mich ist es nicht nachvollziehbar, warum das BMAS diesem parlamentarischen Kontrollverlust untätig zuschaut oder diesen sogar noch fördert. Noch unverständlicher ist mir, dass von den restlichen Oppositionsparteien sich keiner in der öffentlichen Anhörung zum zweiten Nachtragshaushalt, als dieses Problem bereits thematisiert wurde, gegen die Praxis des BMAS ausgesprochen hat. Das verdeutlicht ein weiteres Mal, dass wir als AfD die einzige Oppositionspartei sind“, so Frau Schielke-Ziesing weiter.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Artur Fuchs

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Ulrike Schielke-Ziesing, MdB

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