Der Antrag der AfD-Fraktion, wonach es Richtern ermöglicht werden soll, auf Antrag ihren Ruhestand hinauszuzögern, weiter im Dienst zu verbleiben und damit dem Richtermangel entgegenzuwirken, wurde abgelehnt. Dazu erklärt der Richter a.D. und Abgeordnete der AfD-Fraktion der AfD-Fraktion, Horst Förster:

 

„Dass es um den richterlichen Nachwuchs in Mecklenburg-Vorpommern nicht gut bestellt ist, dürfte inzwischen kein Geheimnis mehr sein. Die Möglichkeiten, dem zu begegnen, sind zugegebenermaßen beschränkt, aber warum werden sie nicht alle ausgeschöpft? Die Nachwuchsgewinnung ist nur ein Weg. Zusätzlich muss es für Richter die Möglichkeit geben, falls sie es möchten und auch ein dienstliches Interesse besteht, länger im Amt zu verbleiben.

 

Für Beamte besteht eine solche Regelung schon lange. Sie sollte trotz der unterschiedlichen Stellung der Richter auch für diese geschaffen werden. Die Bundesländer Brandenburg und Sachsen haben bereits entsprechende Regelungen erlassen. Mecklenburg-Vorpommern sollte hier endlich nachziehen.“

 

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