Der Landtag hat den Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zur Änderung der Landeshaushaltsordnung (LHO) abgelehnt. Hierzu erklärt der Abgeordnete der AfD-Fraktion, Dr. Gunter Jess:

 

„Die jährliche Fortschreibung der Mittelfristigen Finanzplanung ist aufgrund der derzeitigen coronabedingten Einnahmeausfälle und Ausgabensteigerungen von besonderer Bedeutung. Sie gewährleistet für die Entscheider den Überblick über die Folgen jährlicher Haushalts- und Finanzentscheidungen für die folgenden drei bis vier Jahre.

 

Dies ist sogar bundesgesetzlich gefordert (stabilitäts- und Wachstumsgesetz). Der Änderungsantrag der AfD für die Landeshaushaltsordnung hätte die jährliche Vorlage der Finanzplanung gesetzlich verankert. Der Landtag hat sich mehrheitlich gegen das verbriefte Recht auf Vorlage entschieden.“

 

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