Childhood-Häuser sind Facheinrichtungen, in denen Kinder betreut und versorgt werden, die Opfer schwerster Misshandlungen geworden sind. In diesen Einrichtungen arbeiten Mediziner, Psychotherapeuten, Polizeibeamte und Staatsanwälte, um die traumatisierten Kinder zu behandeln, in Sicherheit aufwachsen zu lassen und eine Strafverfolgung gewährleisten zu können.

Der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern hat heute den Änderungsantrag der AfD-Fraktion zur Ausweitung und rechtlichen Verankerung von Childhood-Häusern abgelehnt. Der Antrag sah vor, in jedem Landgerichtsbezirk Mecklenburg-Vorpommerns ein Childhood-Haus einzurichten, um eine flächendeckende, traumasensible Unterstützung für betroffene Kinder zu leisten und die videogestützte Vernehmung von Kindern in Childhood-Häusern verbindlich vorzuschreiben. Auch sollte die Einrichtung als fester Bestandteil der Kinderschutzstruktur im Landesrecht verankert und die videogestützte Vernehmung von Kindern verbindlich vorgeschrieben werden.

Dazu erklärt die kinder- und jugendpolitische Sprecherin der AfD-Fraktion, Petra Federau:

„Mit Entsetzen nehmen wir die einhellige Ablehnung unseres Antrags zur Kenntnis. Dieses politische Signal ist nicht nur Ausdruck von Ignoranz, es ist ein systemisches Versagen, das die schwächsten Mitglieder unserer Gesellschaft schutzlos zurücklässt und den Opferschutz schmälert. Die bestehenden Childhood-Häuser – wie das in Schwerin – haben bereits gezeigt, wie wertvoll sie sind. Sie schließen Versorgungslücken, reduzieren Belastungen für die Betroffenen, verbessern die Zusammenarbeit zwischen Behörden und bieten lebensnotwendige Hilfe für Kinder.

Die Erfahrungen am bestehenden Childhood-Haus in Schwerin belegen den Bedarf eindrücklich: Seit der Eröffnung am 5. April 2022 steigen die Fallzahlen kontinuierlich. Im Jahr 2025 liegt die durchschnittliche Fallzahl bereits bei rund 15 bis 20 Fällen pro Monat. Im Vergleich zum Vorjahr 2024 entspricht dies einer Steigerung von 20 Prozent. Diese Entwicklung zeigt unmissverständlich: Ein einzelner Standort kann den Bedarf nicht decken. Zusätzliche Häuser in den anderen drei Landgerichtsbezirken sind zwingend erforderlich, um Kindern flächendeckend Schutz und Hilfe zu bieten. Die hohe Inanspruchnahme macht sichtbar, dass bislang eine erhebliche Versorgungslücke im Bereich der traumasensiblen, interdisziplinären Betreuung kindlicher Gewaltopfer bestand. Die Einrichtung weiterer Childhood-Häuser würde somit wesentlich zur Verbesserung der Versorgungsstruktur im Land beitragen.

Dass die Mehrheit – angeführt von den Regierungsfraktionen SPD und LINKE – diesen flächendeckenden Ausbau ablehnt, zeugt von mangelndem Willen, den Kinderschutz ernst zu nehmen. Stattdessen bleibt es bei nur einem Standort und es bleibt bei langen Anfahrtswegen und Wartezeiten, die Kinder weiter traumatisieren. Rot-Rot priorisiert Verwaltung, Kostenkalkulation und politisches Kalkül anstatt den Kinderschutz. Die AfD-Landtagsfraktion wird nicht aufhören, für diese Kinder zu kämpfen, denn der Kinderschutz darf kein Papiertiger sein. Mecklenburg-Vorpommern braucht ein landesweites Netz für betroffene Kinder!“