Der thüringische Verfassungsgerichtshof hat das Paritätsgesetz, wonach die Wahllisten paritätisch mit Frauen und Männern zu besetzen waren, für nichtig erklärt. Dazu erklärt der Abgeordnete der AfD-Fraktion, Horst Förster:

 

„Wer glaubt, die Entscheidung würde bei den Gleichstellungsfanatikern zu einem Nachdenken führen, der irrt. SPD, Linkspartei und Grüne halten in ihrer ideologischen Verblendung unbeirrt an ihrem Vorhaben fest. Dabei ist eine wie auch immer geartete Quotenregelung mit dem Demokratieprinzip und dem Recht der Parteien, selbst zu bestimmen, welche Bewerber auf ihren Listen stehen, nicht vereinbar.

 

Gleichberechtigung bedeutet, dass niemand wegen seines Geschlechts benachteiligt, aber auch nicht bevorteilt werden darf. Es geht um Chancengleichheit und die Freiheit der Wahl. Und diese Prinzipien würden durch eine Quotenregelung ausgehebelt. Zudem würde sich an dem Grundübel, nämlich dem geringen Frauenanteil in den Parteien, der ganz andere Gründe hat, nichts ändern.

 

Es ist ein Irrglaube, dass die Parlamente die Zusammensetzung der Bevölkerung abbilden müssten. Denn dann müssten auch andere Gruppen, die sich benachteiligt fühlen – z.B. Diverse, Staatsbürger mit Migrationshintergrund u.a. – quotenmäßig berücksichtigt werden. Damit würden wir uns vom Demokratieprinzip verabschieden und kämen einem Klassenwahlrecht bedenklich nahe.“

 

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