Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, wonach die staatlichen Zugriffsmöglichkeiten zur Gefahrenabwehr nicht mehr verfassungsgemäß sind, erklärt der Vorsitzende der AfD-Fraktion, Nikolaus Kramer:

 

„Es ist zu begrüßen, dass die Bundesverfassungsrichter in diesem Punkt vorerst Klarheit geschaffen haben. Eingriffe in die informationelle Selbstbestimmung und den Datenschutz sind schwerwiegender Natur und dürfen nicht leichtfertig aufs Spiel gesetzt werden. Durch Internet und soziale Medien ist der ‚gläserne Bürger‘ keine düstere Zukunftsprognose mehr, sondern längst traurige Realität. Der Staat und seine Behörden täten daher gut daran, die Bürger nicht noch weiter der Datenkrake auszuliefern.

 

Gleichzeitig spielen Internetforen und Messenger-Dienste eine große Rolle für Kriminelle und Terrorzellen. Diese Quellen zur Gefahrenabwehr ungenutzt zu lassen, wäre fahrlässig. Denkbar wäre daher eine richterliche Prüfung jedes Falles, anhand derer weitergehende Überwachungsmaßnahmen unternommen werden dürfen.“

 

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