Der Gesetzesentwurf der AfD-Fraktion zur Änderung des Gesetzes zur Einführung der Elternbeitragsfreiheit, zur Stärkung der Elternrechte und zur Novellierung des Kindertagesförderungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern wurde abgelehnt. Damit bleiben Eltern oder Elternteile, die nicht beruflich eingebunden sind, aber durch Geburt eines weiteren Kindes einen Bedarf nachzuweisen haben, weiterhin außen vor. Dazu erklärt der Abgeordnete der AfD-Fraktion, Horst Förster:

 

„Mit der Ablehnung unseres Gesetzesentwurfes wird es Familien mit mehreren Kindern weiter schwer gemacht. So bleiben Eltern und Elternteile, die zwar nicht beruflich eingebunden sind, aber durch die Geburt eines Kindes zeitlich intensiv gefordert werden, der Anspruch auf Ganztagsförderung weiterhin verwehrt. Eine Schande! Und gerade für alleinerziehende Mütter eine nicht zu vernachlässigende Belastung.

 

Somit wird die bisherige Regelung unter Inkaufnahme der Benachteiligung derjenigen Eltern, die sich für mehr als ein Kind entscheiden beibehalten.“

 

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