Zur Schließung der Sportboothäfen erklärt der sportpolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Thomas de Jesus Fernandes:

 

Es ist völlig absurd zu denken, dass es sich hierbei um eine Maßnahme handelt, die der Eindämmung der Corona-Pandemie dient. Größeren Abstand zu anderen Menschen als mitten auf dem See kann man nicht haben. Zur Kontrolle, dass sich nicht Personen aus verschiedenen Haushalten auf einem Boot aufhalten, gibt es die Wasserschutzpolizei und entsprechende Bußgelder.

 

Maßnahmen, die dazu beitragen, dass unser Gesundheitssystem nicht überlastet wird, haben sehr wohl ihre Existenzberechtigung. Die Bürger sollten sich aber keine Einschränkungen ihrer Grundrechte gefallen lassen, die unverhältnismäßig sind und am eigentlichen Ziel völlig vorbeigehen. Wenn man in der Nähe eines Gewässers wohnt und dort auch ein Boot besitzt, gibt es keinen sachlichen Grund, dies nicht auch zu benutzen.

 

Auch wurde der Angelsport von der Wasserschutzpolizei Schwerin untersagt. Dabei hatte Ministerpräsidentin Schwesig gestern im Radio noch explizit gesagt, dass nichts gegen das Angeln spräche. Der Kontakt zu anderen Menschen ist ja zurzeit eingeschränkt. Gerade jetzt am Osterwochenende möchten die Bürger natürlich – unter Einhaltung des Mindestabstands – in der Nähe ihres Wohnorts anderweitig ihre Freizeit verbringen. Meiner Meinung nach sollten sich Bürger gegen unverhältnismäßige und unnütze Einschränkungen juristisch wehren.“

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