Zur Risikoabschätzung der Corona-Pandemie erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Dr. Gunter Jess:

 

„Mit jedem öffentlichen Auftritt (Bild MV vom 11.4.20) belegt Prof. Püschel mehr, dass die durch die Medien postulierte Gefahr durch Corona-Viren so nicht existent ist.  Er ist der Einzige in Deutschland, der in puncto Todesursachen über harte Zahlen verfügt. Legt man die amtliche Todesursachenstatistik zugrunde, so ist in Hamburg nicht ein Mensch am Coronavirus verstorben.

 

Wer kann vor diesem Hintergrund noch seriös behaupten, dass es sich bei den 11(?) „Corona-Toten“ in M-V wirklich um Corona-Todesfälle im Sinne der internationalen Klassifikation der Todesursachen (ICD) handelt? Sektionen haben etwas mit Qualitätskontrolle zu tun! Warum sind die 11 Fälle nicht seziert worden? Hier handelt es sich um ein schweres, nicht entschuldbares Versagen der zuständigen Stellen.

 

Der Hamburger Gesundheitsbehörde gebührt allerhöchstes Lob dafür, bei einer für unser Volk so wichtigen Frage nicht auf qualitätssichernde Maßnahmen verzichtet zu haben. Man stelle sich einmal vor, die Sektionen würden für M-V oder andere Bundesländer ähnliche Ergebnisse wie in Hamburg ergeben. Dann hätte sich die Aussage von Prof. Püschel in der Bild bestätigt: ‚Am Ende ist Corona eine Viruserkrankung wie die Grippe‘. Und dafür hätte man keine Volkswirtschaft lahmlegen und abertausende Existenzen zerstören müssen.

 

Zumindest belegen die qualitätssichernden Maßnahmen in Hamburg, dass die Zählweise des RKI mit einer hohen Fehlerquote belastet ist und deshalb nicht die Grundlage existentiell wichtiger politischer Entscheidungen sein darf!

 

Ich fordere deshalb:

  1. Gewinnung valider Letalitätsdaten von SARS-CoV-2 durch Sektion jeder angeblich an einer Corona-Infektion verstorbenen Person. Veröffentlichung der Sektionsergebnisse.
  2. Veröffentlichung von Todesfallzahlen im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion nur noch auf der Grundlage der durch Sektionsergebnisse erstellten amtlichen Todesursachenstatistik.
  3. Veröffentlichung der Zahl der Corona-Neuinfektionen und der Zahl der Schwererkrankten nur auf Basis validierter Angaben, d.h. mit Angaben, wie diese Zahlen ermittelt wurden.
  4. Untersuchung der Durchseuchung der Bevölkerung mit SARS-CoV-2 an weiteren repräsentativen Stichproben.
  5. Einleitung von Disziplinarmaßnahmen gegen diejenigen, die grob fahrlässig auf die bei der unterstellten Gefahrenlage zwingend notwendig gewesenen qualitätssichernden Sektionen verzichtet haben und damit ggf. eine Mitschuld an falschen politischen Entscheidungen bzw. „Weichenstellungen“ haben.
  6. Ablösung der Führung des Robert-Koch-Institut (RKI), die durch das fachlich nicht zu rechtfertigende Abraten von qualitätssichernden Maßnahmen (Sektionen) eine wesentliche Mitschuld an den stark fehlerhaften Todesfallzahlen mitträgt.

Fazit:

  • Die Gewinnung valider Zahlen muss oberste Priorität haben – wir wissen weder, wie viele Personen an einer Corona-Infektion im Sinne der Internationalen Klassifikation der Todesursachen gestorben sind, noch wissen wir, welche Risikogruppen durch SARS-2 Viren besonders gefährdet sind und deshalb besonders geschützt werden müssen.
  • Die Personen, die die Verantwortung dafür tragen, dass bei der unterstellten Bedrohungslage nach so vielen Wochen immer noch keine validen Zahlen vorliegen, müssen zur Rechenschaft gezogen werden.“

 

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